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Mit dem SI Immobilienschutz bietet SIGNAL IDUNA eine moderne verbundene Gebäudeversicherung für Wohn- und Geschäftsgebäude. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Flexibilität für Immobilienwerte: Der SI Immobilienschutz und seine einzigartige Garagenklausel

(März 2026) Auch für gewerbliche Immobilien ist ein umfassender Versicherungsschutz kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Wer Werte schafft, muss diese auch angemessen absichern. Mit dem SI Immobilienschutz von SIGNAL IDUNA steht dafür eine moderne verbundene Gebäudeversicherung für Wohn- und Geschäftsgebäude zur Verfügung.

Versicherbar sind Mehrfamilienhäuser, Geschäftsgebäude und Mischnutzungsobjekte mit einer Versicherungssumme von bis zu 25 Millionen Euro. Das einheitliche Bedingungswerk sorgt für Transparenz und vereinfacht den Beratungsprozess erheblich.

Der Schutz greift von Beginn an: Bereits in der Bauphase sichert die eingeschlossene Rohbau-Feuerversicherung das Objekt ab. Ist das Gebäude fertiggestellt, bietet die Police umfassenden Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den finanziellen Folgekosten: Mietausfälle, die infolge eines versicherten Schadens entstehen, sind für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten abgedeckt. Bei einer Eigennutzung der Immobilie erstattet SIGNAL IDUNA den ortsüblichen Mietwert. Auch für alltägliche Ärgernisse wie Graffiti-Schmierereien bietet der SI Immobilienschutz eine Lösung und deckt die Beseitigungskosten bis zur Versicherungssumme bei einer geringen Selbstbeteiligung.

Der Versicherungsschutz lässt sich durch verschiedene Bausteine individuell erweitern. Dazu gehören der Elementarschutz, eine Gebäudeglasversicherung oder ein Zusatzschutz für Gebäudetechnik, der beispielsweise Photovoltaik- und elektronische Steuerungsanlagen umfasst. Vermieter können sich zudem gegen die finanziellen Folgen von Mietnomaden absichern. Versicherte profitieren so von erhöhten Deckungssummen und kontinuierlichen Leistungsverbesserungen, die dank einer Innovationsgarantie auch für Bestandsverträge gelten.

Ein besonderes Highlight, das am Markt nicht selbstverständlich ist, stellt die Garagenklausel dar. Diese Regelung adressiert eine alltägliche Herausforderung im Betriebsalltag vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie gestattet es, Kraftfahrzeuge auch in Gebäuden abzustellen, die baurechtlich nicht explizit als Garage ausgewiesen sind. Bei vollem Versicherungsschutz. Das Abstellen des Lieferwagens in der Werk- oder Lagerhalle zum Schutz vor Witterung oder Diebstahl wird damit unkompliziert möglich.

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