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Das E-Rezept ist jederzeit auf dem Smartphone verfügbar. Foto: Benito Barajas/SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

SIGNAL IDUNA: Das E-Rezept ist da

Digitale Gesundheitsversorgung schreitet voran

(Juni/Juli 2025) Seit 3. Juni 2025 können bei SIGNAL IDUNA Krankenvoll- und Beihilfeversicherte das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen. Mit dem E-Rezept, das das herkömmliche Papierrezept ersetzt, unternimmt SIGNAL IDUNA den nächsten Schritt in Richtung digitale Gesundheitsversorgung.

Das E-Rezept ist für Kassenpatientinnen und -patienten bereits seit Januar letzten Jahres Pflicht. Nun zieht SIGNAL IDUNA nach der erfolgreichen Einführung der elektronischen Patientenakte als einer der ersten privaten Krankenversicherer nach.

Das E-Rezept bietet den Versicherten mehr Komfort und Sicherheit. Rezepte sind so jederzeit auf dem Smartphone verfügbar. Medikamente lassen sich bequem online vorbestellen und in der Apotheke abholen oder auch direkt liefern. Die Kostenabrechnung erfolgt einfach über die Meine SI Mobile App. Auch der Weg zum Arzt für Folgerezepte kann entfallen. Die Verwaltung aller Verordnungen erfolgt übersichtlich im App-Archiv.

Um das E-Rezept nutzen zu können, benötigen Versicherte ihre Krankenversichertennummer (KVNR), einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion), die SI ePA App sowie die E-Rezept-App der gematik. Die Apps lassen sich kostenfrei im Play- und App-Store herunterladen.

Und so funktioniert’s: Nach dem Arztbesuch wird das ausgestellte E-Rezept in der E-Rezept-App angezeigt. Der Rezeptcode wird in der Apotheke vorgezeigt und eingelöst. Es ist auch möglich, die Medikamente online zu reservieren und zu bestellen. Die Abrechnung mit SIGNAL IDUNA erfolgt digital über die Meine SI Mobile App oder per Post.

Das E-Rezept ist für Privatversicherte freiwillig. Derzeit bieten zwar noch nicht alle Ärzte das E-Rezept für Privatversicherte an, aber ihre Anzahl wächst stetig.

Bei SIGNAL IDUNA Zusatzversicherte profitieren ebenfalls, wenn auch indirekt. Für den von SIGNAL IDUNA zu erstattenden Anteil der Rechnung, beispielsweise Zuzahlungen, genügt eine Quittung aus der Apotheke. Diese reichen Versicherte wie gewohnt über die Meine SI Mobile App oder per Post ein. Das eigentliche Rezept wird für die Abrechnung nicht benötigt.

Weitere Infos: https://signal-iduna.de/service/gesundheitswelt/e-rezept/

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