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Wenn beim Grillen die Flammen schlagen: Details entscheiden über die Absicherung
(Juni 2026) Die Grillsaison läuft auf Hochtouren. Ob Sommerfest im Unternehmen oder gemütlicher Abend im Garten: Überall wird wieder gegrillt. Doch wo offenes Feuer, heiße Geräte und viele Menschen zusammenkommen, passieren schnell Unfälle. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe hin.
Ein kurzer Moment reicht oft aus: Bei einer Grillfeier stolpert ein Gast mit einem vollen Teller gegen den heißen Grill. Der Grill kippt um und eine danebenstehende Person erleidet schwere Verbrennungen am Bein. Beim Versuch, zu helfen, verletzt sich der Verursacher zusätzlich selbst an der Hand. Solche Szenen sind leider keine Seltenheit. Rund 4.000 Grillunfälle ereignen sich jährlich in Deutschland, wobei ein beträchtlicher Teil zu schweren Verletzungen führt.
Ein solcher Vorfall ruft auch die Frage nach dem Versicherungsschutz auf den Plan. Das kann besonders bei Veranstaltungen im Betrieb oder Kollegenkreis knifflig sein. Entscheidend dabei ist, ob es sich es sich um eine betriebliche Veranstaltung oder ein rein privates Vergnügen unter Kollegen handelte.
Damit beispielsweise ein Grillfest als betriebliche Veranstaltung gilt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, erinnert SIGNAL IDUNA. Die Feier muss vom Unternehmen organisiert oder zumindest offiziell unterstützt werden. Außerdem muss sie dem Betriebsklima dienen und entweder allen Beschäftigten oder einer klar definierten Abteilung offenstehen. Fehlt eines dieser Merkmale, wird daraus schnell eine private Veranstaltung, auch wenn Kollegen gemeinsam feiern.
Handelt es sich um eine offizielle Betriebsfeier, gilt der beschriebene Unfall als Arbeitsunfall. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise die Kosten für die Heilbehandlung und die Rehabilitation verletzter Mitarbeiter. Der Verursacher muss für Personenschäden in der Regel nicht selbst zahlen.
Anders sieht es bei einer privaten Grillparty aus. Verletzt jemand durch eigenes Verschulden eine andere Person, haftet er selbst für den entstandenen Schaden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt dann berechtigte Forderungen wie beispielsweise Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Die eigenen Verletzungen des Verursachers werden sind ein Fall für seine private Unfallversicherung. Sie greift bei Unfällen im Freizeitbereich und ergänzt damit den gesetzlichen Schutz, der nur bei Arbeits- und Wegeunfällen gilt.
Wie gut man bei solchen Veranstaltungen abgesichert ist, hängt also vor allem vom Charakter der Feier ab. Während ein Unternehmen bei offiziellen Anlässen eine besondere Fürsorgepflicht trägt, steht bei privaten Treffen die Eigenverantwortung jedes Einzelnen im Vordergrund. Eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung helfen, Risiken abzufedern, die das finanzielle Leistungsvermögen des Einzelnen bei weitem übersteigen würden.