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Hoverboard und Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen

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Hoverboard und Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen

Die neuen Elektroflitzer von Hoverboard bis Monowheel sind zwar cool, aber leider nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Denn dafür fehlen bislang die Regeln, da sie keiner Fahrzeugklasse zuzuordnen sind. Und zulassungspflichtig sind sie schon allein aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit: Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen zulassungsfreie Fahrzeuge nicht schneller als maximal sechs Stundenkilometer schnell sein. Daher besteht bei einem Unfall auf Straße, Parkplatz oder Radweg kein Versicherungsschutz. Foto: SIGNAL IDUNA
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SIGNAL IDUNA
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    (Mai 2017) Sie sind jung; sie sind cool; sie sind hip. Doch leider sind sie im öffentlichen Raum verboten: die neuen Elektroflitzer um Hoverboard und Co. Zudem besteht bei einem Unfall auf Straße, Parkplatz oder Radweg kein Versicherungsschutz, warnt die SIGNAL IDUNA.