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Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

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Straßenverkehr: Auch Kinder unter zehn Jahren können haften

Kinder können im Straßenverkehr grundsätzlich haften, wenn sie das zehnte Lebensjahr vollendet haben. Allerdings: Wenn Kinder beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden. Sie gelten dann als „eingeschränkt deliktfähig“. In der Privat-Haftpflichtversicherung von SIGNAL IDUNA sind auch Schäden durch Kinder unter sieben bzw. zehn Jahren mitversichert. Im Premium-Tarif sogar mit einer Deckungssumme von bis zu 75 Millionen Euro. Foto: SIGNAL IDUNA
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