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Neues Gesetz erspart nicht privaten Pflegeschutz

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Neues Gesetz erspart nicht privaten Pflegeschutz

Kinder haften für ihre Eltern. Dieser Grundsatz der Unterhaltspflicht gilt auch in der Pflege nach wie vor. Seit 1. Januar 2020 bringt das Angehörigen-Entlastungsgesetz zwar deutliche Erleichterung. Allerdings bleibt privater Pflegezusatzschutz nach wie vor unverzichtbar. Um Art und Ort der Pflege sicher selbst bestimmen zu können, aber auch um seinen Lebensstandard zu halten. Es gibt verschiedene Modelle, das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ abzusichern, beispielsweise mittels einer Pflegetagegeldversicherung. Foto: SIGNAL IDUNA
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