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Karneval: Diese Versicherungen leisten im Schadenfall

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Karneval: Diese Versicherungen leisten im Schadenfall

Während des Straßen- und Sitzungskarnevals feiern viele Menschen ausgelassen miteinander. Welche Versicherungen leisten, wenn es dabei zu einem Malheur kommt? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die SIGNAL IDUNA geben dazu Antworten.

Wer sich nach einer ausgiebigen Feier unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich und andere. Er riskiert zudem seinen Führerschein und unter Umständen Punkte in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann der Kasko-Versicherer die Leistung verweigern, wenn Alkohol im Spiel war. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt allerdings das Unfallopfer in jedem Fall. War der Unfallverursacher alkoholisiert, kann der Versicherer ihn bis zu 5.000 Euro Regress nehmen.

Kommen viele Menschen zusammen, sind Unfälle aller Art schnell passiert. Hier greifen im wesentlichen zwei Versicherung. Die Privat-Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Policen: Sie tritt ein, wenn der Versicherte Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Regelungen leisten muss. Die private Unfallversicherung hingegen leistet, wenn der Versicherte selbst dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet.

Für Veranstalter von Karnevalssitzungen oder Festumzügen ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ein Muss, so der GDV. Sie kommt für Schäden auf, wenn sich beispielsweise ein Zuschauer eines Karnevalsumzugs verletzt und den Veranstalter die Schuld dafür trifft.

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