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Auch zu Karneval gilt: Alkohol und Autofahren pasen nicht zusammen. Foto: Venus Major/unsplash.com
Auch zu Karneval gilt: Alkohol und Autofahren pasen nicht zusammen. Foto: Venus Major/unsplash.com

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Nicht nur im Karneval: Alkohol und Autofahren vertragen sich nicht

Die Karnevalssession strebt jetzt ihrem Höhepunkt entgegen Besonders Autofahrern rät SIGNAL IDUNA daher: Hände weg vom Alkohol und nicht nur zur Karnevalszeit.

Ein Höhepunkt sind diese „tollen Tage“ leider auch für Polizei und Ambulanzen, die viel zu tun haben mit alkoholisierten Närrinnen und Narren. Feuchtfröhliche Karnevalsfeiern enden regelmäßig für viele alkoholisierte Autofahrer zur Blutentnahme auf der Polizeiwache oder – im schlimmeren Fall – im Krankenhaus. Vor allem an den Karnevalswochenenden steigt die Zahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, erheblich an.

SIGNAL IDUNA empfiehlt deshalb allen Autofahrern dringend, während der Karnevalstage entweder auf Alkohol oder auf das Autofahren ganz zu verzichten. Insbesondere sollte man das Risiko durch Restalkohol nicht unterschätzen. Es irrt sich der gewaltig, der glaubt, bereits am Vormittag nach einer Faschingsnacht mit ausgiebigem Alkoholkonsum wieder fit genug zu sein, um sich hinters Lenkrad zu setzen. Denn der Körper kann pro Stunde nur rund 0,1 Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht abbauen, was in etwa 0,1 Promille entspricht. Daran ändern Kaffeekonsum, frische Luft oder auch Schlafen nichts. Und auch Ausschwitzen funktioniert nicht – entgegen einer weit verbreiteten Meinung.

Wer also am nächsten Tag Auto fahren muss, sollte dies bereits am Abend zuvor berücksichtigen. Unabhängig vom tatsächlichen Restalkoholgehalt tags darauf: Da man nach Alkoholkonsum schlechter schläft, ist man dementsprechend weniger ausgeruht. Das geht zulasten der Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr. Also gilt nach einer ausgiebigen Feierei: auch am nächsten Tag das Auto besser noch stehen lassen.

Bei einer Kontrolle drohen zudem Bußgelder und Punkte in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann der Kfz-Haftpflichtversicherer bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Auch verkleidet sollte man sich nicht ans Steuer setzen. Insbesondere Masken, die das Gesicht gänzlich bedecken, oder auch die für Piraten obligatorischen Augenklappen können die Sicht erheblich einschränken oder den Fahrer behindern.

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