Pressemitteilung -

Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für deutsche Auslandsrentner in Bulgarien

Das Finanzamt Neubrandenburg sendet zurzeit vermehrt Post an deutsche Rentenempfänger im Ausland. Dadurch bleiben auch in Bulgarien lebende Auslandsrentner nicht von dieser Post befreit.

Diese Schreiben bestehen entweder aus der Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre oder es werden direkt geschätzte Einkommensteuerbescheide versendet, diese sind dann natürlich in den meisten Fällen falsch.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bulgarien hat Deutschland das Besteuerungsrecht für die deutschen Einkünfte. Die Schreiben werden vom Finanzamt Neubrandenburg also zu Recht versendet. Die Richtigkeit dieser Schreiben ist eine andere Angelegenheit.

Sollten auch Sie zu den Rentenempfängern zählen, die Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, gilt es keine Zeit zu verlieren, da die Fristen des Finanzamtes zur Reaktion auf diese Schreiben zeitlich sehr eng gesetzt sind.

Kontaktieren Sie uns, wir als Steuerexperten für deutsche Rentenempfänger können Ihnen gerne dabei helfen, die Forderungen des Finanzamtes so gering wie nur möglich zu halten.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543