Pressemitteilung -

Finanzamt Neubrandenburg - Deutsche Auslandsrentner in Brasilien erhalten Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung

Das Finanzamt Neubrandenburg sendet an viele deutsche Auslandsrentner Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Deutschland.

Da das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien zum 1. Januar 2006 gekündigt wurde, sind alle Einkünfte, die aus Deutschland bezogen werden, auch in Deutschland zu versteuern. Das Finanzamt Neubrandenburg sendet die Aufforderungsschreiben also berechtigt an die Rentenempfänger.

Sollten auch Sie Post vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, gilt es keine Zeit zu verlieren, da die Fristen des Finanzamtes zur Reaktion auf die Schreiben zeitlich oft sehr eng gesetzt sind.

Gerne können Sie uns kontaktieren, wir helfen Ihnen, einen Großteil der Steuerzahllast zu ersparen oder die Zahlung der Einkommensteuer sogar ganz zu vermeiden.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543