Pressemitteilung -

Steuer Neubrandenburg - deutsche Auslandsrentner Großbritannien

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet in letzter Zeit gehäuft geschätzte Einkommensteuerbescheide an deutsche Auslandsrentner weltweit, so auch nach Großbritannien.

Da diese Einkommensteuerbescheide  in der Form der beschränkten Steuerpflicht erlassen werden, sind diese oftmals falsch.

Durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Großbritannien ist gesetzlich geregelt, das Renten, die aus der deutschen Rentenversicherung gezahlt werden, auch in Deutschland besteuert werden müssen. Das Finanzamt Neubrandenburg versendet die Steuerbescheide also zu Recht.

Da die Fristen des Finanzamtes zur Reaktion auf diese Schreiben zeitlich sehr eng gesetzt sind, gilt es, keine Zeit zu verlieren.

Kontaktieren Sie uns als Steuerexperten für deutsche Rentner im Ausland, wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Probleme mit dem Finanzamt Neubrandenburg zu regeln.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543