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Nebenberuflich gründen: So werden Sie Unternehmer nebenbei
Einmal tun, was Spaß macht, aber ohne Risiko: Das ist einer der Vorteile für Menschen, die nebenberuflich gründen. Trotz der starken zeitlichen Belastung durch die Mehrarbeit macht sich jedes Jahr über eine halbe Million Deutsche neben dem Beruf selbstständig. Wir erklären Ihnen die Chancen, Risiken und notwendigen Schritte.
Gründe für den Schritt
In einer Studie haben die Befragten erklärt, warum sie nebenberuflich gründen. Ganze 70 Prozent gaben an, dass sie gern Fähigkeiten nutzen wollten, die in ihrem Beruf nicht benötigt werden. Über die Hälfte, nämlich 55 Prozent, wollte eine Geschäftsidee ausprobieren, ohne dabei das Risiko tragen zu müssen. Schließlich ist einer der Vorteile der Gründung nebenher, dass man durch den Hauptberuf finanziell abgesichert ist und dass man sich auch nicht um die Sozialversicherung kümmern muss. Eine Basis für eine spätere Vollerwerbstätigkeit wollte nur etwa die Hälfte der Gründer schaffen. Es geht also weniger um die Wandlung des kompletten Lebens als vielmehr um die Umsetzung einer Idee, die Potenzial hat.
Informationen über den Markt einholen
Eine Idee für ein Unternehmen kommt vielen Menschen einmal – und sei es, dass sie nur denken "das müsste man mal erfinden" oder "warum wird das nicht angeboten". Von dieser Idee hin zu dem Moment, in dem Sie ernsthaft nebenberuflich gründen möchten, ist es ein weiter Weg. Das Wichtigste ist dabei, dass Sie sich darüber informieren, ob es für ihre Idee einen ausreichend großen Markt gibt. Beschränken Sie sich dabei nicht auf ihre eigenen Erfahrungen und Ihr Umfeld! Nur weil Sie selbst hochwertige, in Leder gebundene und mit Goldschnitt verzierte Klassiker sammeln und sich im Freundeskreis mit anderen Interessierten austauschen, heißt das noch nicht, dass es einen ausreichend großen Markt für ein neues Geschäft im Sektor des Luxus-Buchhandels gibt.
Gespräch mit dem Arbeitgeber
Das ist die Frage, die sich für alle Arbeitnehmer stellt, wenn sie nebenberuflich gründen möchten: Muss ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen? Die Antwort finden Sie häufig in Ihrem Arbeitsvertrag: Die meisten Arbeitgeber legen fest, dass ihre Angestellten sie von Gründungsplänen in Kenntnis setzen sollen. Unter diesen Umständen müssen Sie das auch tun. Erklären Sie Ihre Idee und Ihre Motivation (wenn diese nicht gerade lautet, dass Sie Ihre Arbeitsstelle so schnell wie möglich verlassen wollen).
Die meisten Chefs stehen ambitionierten Mitarbeitern aufgeschlossen gegenüber, solange diese nicht gerade ein Konkurrenzunternehmen eröffnen möchten. Das dürfen Sie nämlich nicht; in diesem Punkt schützt der Gesetzgeber den Arbeitgeber: Sie sollten keine direkte Konkurrenz schaffen und womöglich noch Kunden abwerben. Außerdem müssen Sie sich trotz Nebentätigkeit während der Arbeitszeit voll auf den Beruf konzentrieren und sich im Urlaub erholen können.
Ziele definieren und Perspektiven festlegen
Bevor Sie nebenberuflich gründen können, sollten Sie sich darüber klarwerden, was Sie mit Ihrem Unternehmen anstreben. Möchten Sie es langsam und organisch wachsen lassen und es später zu Ihrer Hauptbeschäftigung machen? Oder geht es vor allem darum, Ihren Neigungen zu folgen und zu sehen, ob Sie damit Erfolg haben könnten? Haben Sie keine besonderen Ambitionen, mit Ihrer Idee Geld zu verdienen, können Sie sie auch einfach als Hobby nebenbei ausführen und müssen sich nicht durch den ganzen Papierkram für die Gründung kämpfen.
Nebenberuflich gründen: Freizeit beschneiden
Über eine Tatsache sollten Sie sich im Klaren sein, wenn Sie nebenberuflich gründen möchten: Ihre Freizeit wird auf ein absolutes Minimum zusammenschmelzen. Sie werden Ihre Wochenenden, Ihre Feierabende und Ihre Urlaube damit verbringen, Ihrer Idee Leben einzuhauchen und sie am Laufen zu halten. Von daher sollten Sie nur etwas in die Tat umsetzen, woran Ihr Herz hängt. Die viel belächelte Selbstverwirklichung ist einer der wichtigsten Gründe für die Selbstständigkeit neben dem Beruf und die mächtigste Triebfeder. Sprechen Sie auch mit Ihren Liebsten über Ihre Pläne und bereiten Sie sie darauf vor, dass Ihnen möglicherweise nur wenig Zeit bleibt. Vor allem in der Anfangsphase wird Ihre Work-Life-Balance aus dem Lot sein, also sollten Sie lieben, was Sie tun.
Fristen und Ausschlusskriterien
Wenn Sie nebenberuflich gründen, müssen Sie keine zusätzlichen Sozialleistungen zahlen. Allerdings sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, damit die Ihre Beiträge unter Hinzuziehung der Nebenverdienste neu berechnet. Damit Sie weiter als nebenberuflich selbstständig gelten, sollten Sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche für Ihr Unternehmen arbeiten, und die Einkünfte sollten die aus Ihrem Hauptberuf nicht übertreffen. Außerdem sehen Sie besser davon ab, einen Mitarbeiter zu beschäftigen: Das würde Ihre Nebentätigkeit automatisch zu einem Hauptberuf erheben.
Rund um die Erlaubnispflicht
Je nachdem, in welchem Bereich Sie nebenberuflich gründen möchten, brauchen Sie die Erlaubnis. Eine Erlaubnispflicht besteht für Berufe, die in der Gewerbeordnung aufgelistet sind. Zu ihnen gehören etwa Versicherungsberater, Wachdienste, Pfandleiher, Anlageberater, Finanzdienstleister, Makler und weitere mehr. Sind Sie unsicher, ob Ihr gewünschter Nebenberuf der Erlaubnispflicht unterliegt, können Sie bei der IHK die passenden Informationen einholen.
Auch ohne Erlaubnispflicht müssen Sie für einige Berufe die passenden Qualifikationen nachweisen. Je nachdem, was Sie vorhaben, beantragen Sie die notwendigen Genehmigungen bei der Gewerbeaufsicht, beim Gesundheits-, beim Finanz- oder beim Bauamt.
Die passende Unternehmensform
Wenn Sie nebenberuflich gründen, müssen Sie sich über die passende Geschäftsform klarwerden. Als Einzelunternehmer oder als einer der Gründer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sparen Sie sich aufwendige Notarbesuche, einen Eintrag ins Handelsregister oder ein notwendiges Stammkapital. Allerdings haften Sie in diesem Fall mit Ihrem Privatvermögen. Relativ teuer ist die Gründung einer GmbH, dafür genießt diese Unternehmensform ein hohes Ansehen. Mit der passenden akademischen Qualifikation können Sie auch als Freiberufler tätig werden. Jede der Rechtsformen hat ihre Vor- und Nachteile, sodass Sie sich in Ruhe damit auseinandersetzen sollten. Im Zweifel können Sie auch ein Gründercoaching in Anspruch nehmen.
Steuern mit einrechnen
Natürlich müssen Sie für alle neuen Gewinne oder Umsätze Steuern zahlen, wenn Sie nebenberuflich gründen. Grundsätzlich wird die Umsatz- oder Mehrwertsteuer fällig, und als natürliche Person müssen Sie Einkommensteuer bezahlen. Diese Steuern können Sie in regelmäßigen Abständen vorauszahlen, sodass die Belastung nach der jährlichen Steuererklärung nicht so hoch ist. Haben Sie eine Kapitalgesellschaft gegründet, sind Sie verpflichtet, die Körperschaftssteuer zu zahlen, und als Gewerbetreibender zahlen Sie natürlich die Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer fällt zunächst noch für Sie weg, wenn zu Beginn die Kleinunternehmerregelung für Sie greift.
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