Bei Umzug frühzeitig den Stromversorger informieren
Aufgrund einer rechtlichen Neuregelung dürfen Energieversorger ab dem 6. Juni keine rückwirkenden An-, Ab- oder Ummeldungen bei Stromverträgen mehr vornehmen. Das betrifft vor allem Umzüge: Wer umzieht, muss den Ein- oder Auszug mindestens 14 Werktage im Voraus dem Energieversorger melden – idealerweise direkt bei Kündigung der bisherigen Wohnung und nach Abschluss eines neuen Mietvertrags.