Pressemitteilung -

Mit Kindern fliegen: Nützliche Tipps für den Familienurlaub

Leipzig, den 26. Mai 2016 - Sommer, Sonne, Strand und Meer – was will man mehr? Die Urlaubszeit steht praktisch vor der Tür und mit ihr auch der typische Reisetrubel, der besonders mit dem großen Familienurlaub einher geht.

Koffer packen, Reisebesorgungen tätigen und alles bis zum kleinsten Familienmitglied planen - denn wenn Sie mit Kindern fliegen möchten, gibt es einige Regelungen zu beachten. Damit Sie bestens informiert in den Urlaub starten können und die kleinen Passagiere nichts zu beanstanden haben, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen beantwortet. Allen voran die Frage nach den Reisedokumenten. Bitte beachten Sie, dass auch Kinder zu Reisebeginn ein gültiges Reisedokument besitzen müssen.

Was kostet eine Flugreise mit einem Kleinkind?

Bei der Fluglinie airberlin beispielsweise fallen für Kinder bis zum 2. Lebensjahr auf allen Kurz- und Mittelstreckenflügen beispielsweise 15 Prozent des Nettoflugpreises an. Auf allen Langstreckenflügen zahlen Sie bei dieser Airline ebenfalls für Kinder unter 2 Jahren 20 Prozent des Nettoflugpreises. Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr erhalten Sie auf Langstreckenflügen bis zu 20 Prozent Ermäßigung auf den Nettoflugpreis. Bitte bedenken Sie, dass in einigen Fällen zusätzliche Steuern anfallen können – so der Hinweise der Fluggesellschaft. (Stand Mai 2016) Informieren Sie sich hierzu am besten direkt kurzfristig bei Ihrer Airline oder im Reisebüro denn Vorsicht, die Vorgaben können sich rasch ändern. 

Wann müssen Sie einen Sitzplatz für Ihr Kind buchen?

Kinder unter 2 Jahren reisen auf dem Schoß der erwachsenen Begleitperson, da sie keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben. Sie können jedoch einen eigenen Sitzplatz für Ihr Kind buchen, der sich preislich ebenso wie der Preis eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr berechnet. Die Buchung eines Kindertickets setzt allerdings die Nutzung eines zertifizierten Kindersitzes voraus.

Bei mitreisenden Babys bis zu 12 Monaten besteht beispielsweise bei airberlin die Möglichkeit, ab einer Flugdauer von 90 Minuten, an Bord ein Babykörbchen zu nutzen. Beachten Sie hierbei aber, dass Sie für diesen Service eine Sitzplatzreservierung in den entsprechenden Reihen benötigen.

Wie können Sie Ihr Kind während des Fluges sichern?

Während des Starts und der Landung sitzt Ihr Sprössling mit einem sog. Loop-Belt gesichert auf Ihrem Schoss. Allerdings gibt es einige Bedenken gegenüber dieser Sicherungsmaßnahme. Sicherer fliegen Säuglinge und Kleinkinder in Auto-Kindersitzen. Achten Sie hierbei unbedingt darauf, dass der Kindersitz für Flugzeuge zugelassen ist. TÜV Rheinland vergibt diesbezüglich ein bestimmtes Prüfsiegel („For use in Aircraft“). Weiterhin ist zu beachten, dass Sie den Kindersitz vor Reisebeginn bei der Airline anmelden müssen, um sicher zu gehen, dass er mit den Flugsitzen kompatibel ist. Bedenken Sie bitte, dass für den Kindersitz (wie oben erwähnt) eine Sitzplatzreservierung zum Kindertarif notwendig ist.

Müssen Kinder-Utensilien kostenpflichtig aufgegeben werden?

Nein. Kinderwagen, Buggy oder Reisebett werden von den meisten Fluggesellschaften kostenlos transportiert. Erst für Kinder ab 12 Jahren gelten die gleichen Reisegepäckbestimmungen wie für erwachsene Reisende. Bitte beachten Sie, dass die Reisebestimmungen je nach Airline variieren. Informieren Sie sich daher bitte vor Reisebeginn noch einmal auf der Homepage Ihrer Fluggesellschaft oder im Reisebüro.

Noch ein kleiner Tipp: Die beste Flugzeit für Säuglinge und Kleinkinder ist übrigens nachts, da sie ihren Schlafrhythmus beibehalten und so bestenfalls den Flug in Ruhe verschlafen.

Nun steht dem Familienurlaub hoffentlich nichts mehr im Wege und wir wünschen Ihnen eine entspannte Urlaubszeit mit Groß und Klein!

Mehr Informationen zum Thema Familienurlaub finden Sie unter: http://www.taschenkaufhaus.de/reisegepaeck-familie.html und http://blog.taschenkaufhaus.de/mit-kindern-fliegen/

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