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Kategorien: arbeitsrecht

  • Praxisleitfaden zum schwedischen Arbeitsrecht erschienen

    ​Keine Betriebsräte, kaum Kündigungsschutzklagen und nur ein einziges Arbeitsgericht – im Arbeitsrecht unterscheidet sich Schweden erheblich von Deutschland. Um im Land tätigen Arbeitgebern und Personalverantwortlichen Missverständnisse oder gar arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu ersparen, hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer nun den Leitfaden „Arbeitsrecht in Schweden“ veröffentlicht.