Praxisleitfaden zum schwedischen Arbeitsrecht erschienen
Keine Betriebsräte, kaum Kündigungsschutzklagen und nur ein einziges Arbeitsgericht – im Arbeitsrecht unterscheidet sich Schweden erheblich von Deutschland. Um im Land tätigen Arbeitgebern und Personalverantwortlichen Missverständnisse oder gar arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu ersparen, hat die Deutsch-Schwedische Handelskammer nun den Leitfaden „Arbeitsrecht in Schweden“ veröffentlicht.