News -

Der Wettlauf verschiedener Anbieter um die Betriebsrente

Nachdem am 1. Januar 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten ist, stehen nun verschiedene Versicherer mit ihren Konzepten in den Startlöchern. Der Wettlauf hat begonnen.

Die fünf genossenschaftlich geprägten Versicherer Barmenia, Debeka, Gothaer, HUK-COBURG und Die Stuttgarter haben sich als erste in der Branche zusammengetan und bieten als Rentenwerk den Sozialpartnern eine fondsgebundene Direktversicherung an. Das Besondere daran: Die Produkte werden digital verwaltet und sollen sich flexibel anpassen lassen. Ein eigens dafür entwickelte Portal soll die Transparenz des Rentenwerk-Produktes weiter stärken. Die Transparenz soll sich auch bei den Kosten widerspiegeln – keine versteckten Kosten, etwa durch Kickbacks aus Kapitalanlagen, lautet die Devise. Die Planung ist soweit fortgeschritten, dass nun die Gespräche mit den Sozialpartnern konkretisiert werden können. Für die Sozialpartner bietet ein Zusammenschluss von fünf Versicherern den Vorteil, dass auch andere bAV-Lösungen, soweit gewünscht, erarbeitet werden können.

Auch am Start im bAV-Wettrennen: R+V Pensionsfonds AG

Auch die beiden genossenschaftlichen Unternehmen R+V-Versicherung und Union Investment bieten über die gemeinsame Tochter R+V Pensionsfonds AG nun bundesweit ein Zielrentenprodukt an. Ab sofort stellen auch diese Unternehmen für alle Tarifparteien in Deutschland eine bAV-Lösung im Rahmen des Sozialpartnermodells zur Verfügung. Je nach den Wünschen von Arbeitgebern und Gewerkschaften kann dabei individuell für jede Branche ein Zielrenten-Produkt erstellt werden. Dafür wird mit den Sozialpartnern zunächst eine gemeinsame Renditeeinschätzung abgestimmt. Basierend auf dieser Einschätzung wird eine Anlagestrategie entwickelt und die entsprechend passenden Kapitalanlage-Klassen ausgewählt, das können zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Rohstoffe sein. Auch gängige Versicherungsbausteine wie etwa eine Hinterbliebenen-Rente oder eine Absicherung im Falle der Invalidität können in die Zielrente eingebaut werden.

Verbreitung der bAV in Deutschland stärken

Mit der Zielrente möchten die genannten Anbieter nach eigenen Angaben die Verbreitung der bAV in Deutschland weiter stärken. Laut dem Vorsorgeatlas von Union Investment haben aktuell nur rund 41 Prozent der Arbeitnehmer eine bAV oder eine Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst – und das obwohl alle Beschäftigten seit 2002 ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung haben. Hier gibt es also noch reichlich Potenzial. Das sehen alle Versicherer so und versuchen nun, mit entsprechenden Produkten schnell am Markt zu sein.

Kritiker bleiben skeptisch

Trotz der ersten Konzepte bleiben viele Kritiker der im Betriebsrentenstärkungsgesetz verankerten Änderungen weiterhin skeptisch. Ein Grund dafür ist, dass noch sehr viele entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben – so etwa die mögliche Höhe der Renditeziele oder was die Gewerkschaften im Gegenzug für den Wegfall der Haftung des Arbeitgebers verlangen. Das Wettrennen bleibt also weiter spannend.

Themen

  • Finanzwesen

Kategorien

  • fondsgebundene direktversicherung
  • zielrente
  • sozialpartnermodell
  • betriebsrentenstärkungsgesetz