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Runter mit den Kassenbeiträgen bei der Betriebsrente?

Die Doppelverbeitragung der Betriebsrente ist mittlerweile ein Dauerthema – allerdings bisher ohne happy end. Bisher müssen zweimal Beiträge auf die Betriebsrente gezahlt werden. Viele Rentner fühlen sich dadurch benachteiligt. Jetzt plant die SPD einen neuen Vorstoß.

Viele Betriebsrentner sind sauer. Sie hatten die doppelte Verbeitragung nicht eingerechnet und haben jetzt das Nachsehen. Die meisten von Ihnen fühlen sich schlichtweg hintergangen. Sie verfolgen in diesen Tagen genau das politische Geschehen. Karl Lauterbach, Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, hat angekündigt, dass die SPD einen Plan einbringen möchte, um die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten zu halbieren. Aktuell fallen 15,6 Prozent Krankenkassenbeiträge an. Außerdem soll die Freigrenze von fast 152 Euro im Monat in einen Freibetrag gewandelt werden. Das hätte den Vorteil, dass dieser Betrag von Beiträgen befreit bleibt. Der Vorstoß ist allerdings nicht mit der Koalition abgesprochen. Es bleibt also abzuwarten, wie damit umgegangen wird.

Plus für die Rentner, Minus für die Kassen

Würden die Krankenkassenbeiträge halbiert werden, wie Lauterbach fordert, hätten 4,5 bis 5 Millionen Rentner spürbar mehr Geld zur Verfügung. Ein Betriebsrentner mit 500 Euro Rente hätte damit ein Plus von 40 Euro monatlich. Auf der anderen Seite hätten die Krankenkassen natürlich Verluste. Sie müssten sich auf eine Lücke von 3 Milliarden Euro einstellen. Das sei, so Lauterbach weiter, aber nicht problematisch, da es den Kassen finanziell gut gehe. Durch die hohen Überschüsse sei nicht mit Beitragserhöhungen zu rechnen.

Keine rückwirkenden Entschädigungen

Auch wenn viele Betriebsrentner jetzt hoffen, eine rückwirkende Entschädigung für die jahrelange Doppelverbeitragung soll es nicht geben. Viele Betroffene stufen die Doppelverbeitragung als Unrecht ein. Doch sie wurde 2004 vom Bundesverfassungsgericht für rechtens befunden. Aus diesem Grund gibt es keine Grundlage für einen Schadensersatz.

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