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Wozu wird der Rentenfaktor noch mal benutzt?

Die Berechnung der Rente ist komplex und nicht jeder Deutsche versteht, welche Gleichungen zu Grunde gelegt werden. Eine wichtige Größe bei der Berechnung der Altersvorsorge, etwa bei einer Fondspolice ohne Kapitalgarantie, ist der sogenannte Rentenfaktor.

Viele Deutsche sparen in Form einer privaten Altersvorsorge jeden Monat Geld, um im Alter davon leben zu können. Sie wissen, dass die gesetzliche Rente alleine nicht immer ausreichen wird, um sich im Ruhestand alle Wünsche erfüllen zu können. Um aber besser planen zu können, sind sie auf die Prognosen der Versicherer angewiesen. Diese geben mit Hilfe des Rentenfaktors an, wie sie die eingezahlten Beiträge in eine lebenslange Rente umwandeln wollen. Wer eine private Altersvorsorge abschließen möchte, der sollte daher besonders auf den Umgang der Versicherung mit dem Rentenfaktor achten. Versicherungen garantieren den Rentenfaktor sehr unterschiedlich, einige zu 100 Prozent, andere nur zu 80 Prozent, wieder andere nehmen den aktuellen Rentenfaktor oder beziehen sich auf einen später zu definierenden Faktor. Es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen. Denn, wird der Rentenfaktor während der Ansparphase gesenkt, erhält der Versicherungsnehmer später automatisch weniger Rente. Nach Rentenbeginn darf der Rentenfaktor übrigens nicht mehr geändert werden.

Rechenleistung der Versicherungen

Versicherungen müssen rechnen. Sie erhalten Geld von ihren Kunden und legen es gewinnbringend an. Sie müssen aber genau kalkulieren, wie lange das Geld ausgezahlt wird, damit die Rechnung tatsächlich aufgeht. Da niemand in die Zukunft blicken kann, behelfen sich die Versicherungen mit dem Rentenfaktor. Dieser Faktor setzt sich aus verschiedenen Rechnungsgrundlagen zusammen: Lebenserwartung des Versicherungsnehmer, Rechnungszins und die Höhe der Kosten des Versicherungsproduktes im Rentenbezug. In der Regel gibt der Rentenfaktor an, wie hoch die von der Versicherung ausgezahlte monatliche Rente je 10.000 Euro angesparten Kapitals ist. Liegt der Rentenfaktor beispielsweise bei 30 und hat der Versicherungsnehmer 40.000 Euro angespart, ergibt sich daraus eine lebenslange Rente von 120 Euro pro Monat.

Schutz für Versicherungsnehmer

Eine Versicherung kann den Rentenfaktor nicht leichtfertig nach eigenem Belieben ändern. Bei garantierten Rentenfaktoren gilt die sogenannte Treuhänderklausel nach Paragraf 163 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Ein Versicherer darf den Rentenfaktor demnach nur dann ändern, wenn sich eine der genannten Rechnungsgrundlagen in einem unvorhersehbaren Ausmaß verschiebt, wenn also zum Beispiel die Lebenserwartung auf einmal sehr viel länger ist. Ein anderer Grund, der eine Änderung des Rentenfaktors zulässt, ist eine niedrige Zinslage. Genau dieser Fall liegt aktuell vor, weshalb verschiedene Versicherungen – sehr zum Unmut der Versicherungsnehmer – den Rentenfaktor unlängst gesenkt haben. Alle Gründe, die zu einer Veränderung des Rentenfaktors führen, müssen von einem von der Finanzaufsicht BaFin bestellten, unabhängigen Treuhänder überprüft und bestätigt werden. Erst dann erhält die Versicherung „grünes Licht“, um den Rentenfaktor zu ändern.

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