Pressemitteilung -

Warnung des VGU Köln vor gefälschten Abmahnschreiben – Strafanzeige erstattet

Beim Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. haben sich mehrere Unternehmen gemeldet, die gefälschte Abmahnschreiben erhalten haben. Teilweise wurden sogar Zahlungen geleistet, obwohl die Schreiben bei genauem Hinsehen als Fälschung zu erkennen sind. Auffälligstes Merkmal ist, dass eine Bankverbindung bei der Norisbank angegeben wird. Der VGU hat kein Konto bei der Norisbank.

Empfängern von Abmahnschreiben empfiehlt der Geschäftsführer Markus Axer bei Unklarheiten beim VGU kurz per E-Mail oder Telefon anzufragen. "Anhand des Aktenzeichens können wir sofort Auskunft geben, ob das Abmahnschreiben wirklich von uns stammt." Der VGU hat Strafanzeige erstattet.

Themen

  • Rechtsfragen

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (VGU) wurde 1885 von Kölner Kaufleuten gegründet. Er ist der älteste Verein in Deutschland zur Förderung gewerblicher Zwecke und des lauteren Wettbewerbs. Als Selbsthilfe-Organisation der Wirtschaft richtet er sich an Unternehmen und Gewerbetreibende aller Branchen, unterstützt seine zahlreichen Mitglieder in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und bekämpft unlauteres Marktverhalten im Interesse der Allgemeinheit. Damit fördert er einen fairen Wettbewerb, wovon alle Marktbeteiligten profitieren. Zu den höchstrichterlichen Entscheidungen, an deren Herbeiführung der VGU beteiligt war, gehö-ren aus jüngerer Zeit u. a. die Entscheidung des BGH "Urlaubsgewinnspiel" - I ZR 196/05 - vom 10.01.2008; die Entscheidung des BGH "Räumungsfinale" - I ZR 120/06 - vom 11.09.2008; die Entscheidung des BGH "Geld-zurück-Garantie II" - I ZR 194/06 - vom 11.03.2009; die Entschei-dung des BGH "ARTROSTAR" - I ZR 44/11 - vom 15.03.2012; die Entscheidung des BGH "Traum-Kombi" - I ZR 110/11 - vom 28.06.2012; die Entscheidung des BGH "Brandneu von der IFA" - I ZR 180/12 - vom 18.04.2013; die Entscheidung des BGH "DER NEUE" - I ZR 123/12 - vom 12.09.2013, die Entscheidung des BGH "All Net Flat" - I ZR 260/14 - vom 15.10.2015 und die Entscheidung "Himalaya Salz" - I ZR 86/13 - vom 31.03.2016 und "Komplettküchen" - I ZR 41/16 - Entscheidung vom 02.03.2017.

Impressum:

Verantwortlich für den Inhalt:
Markus Axer (Geschäftsführer)

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.
Hohenzollernring 12
50672 Köln
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Telefax: +49 221 414151
E-Mail: info@vgukoeln.de

Registergericht AG Köln 43 VR 4715

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123065190

Vorstand:

Philipp Butzbach (Butzbach Consult)
Rechtsanwalt Wolfgang Preuss
Ass. Thomas Instenberg (Handelsverband Nordrhein-Westfalen - Rheinland e.V.)

Kontakt

Markus Axer

Pressekontakt Geschäftsführer +49 221 416405