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Duisburger Zoo-Chef Achim Winkler - Der Zoo spricht von Falschmeldungen des WDSF (WDSF-Foto)
Duisburger Zoo-Chef Achim Winkler - Der Zoo spricht von Falschmeldungen des WDSF (WDSF-Foto)

Pressemitteilung -

Zoo Duisburg reagiert empört auf WDSF-Meldung nach verlorener Klage und vernichtet Unterlagen

Nachdem der Zoo Duisburg mit Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Oktober 2014 (AZ 26 K 8374/12) verpflichtet worden war, dem Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) Auskünfte zur Delfinhaltung zu gewähren, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im März 2016 das erstinstanzliche Urteil bestätigt und für rechtskräftig erklärt. Darüber hinaus hat das OVG dem WDSF aufgrund seiner Berufung Recht gegeben, dass der Zoo auch Angaben zu den verstorbenen und nicht mehr vorhandenen Tieren machen muss (AZ 15 A 2350/14). Der Zoo spricht nun von Falschbehauptungen des WDSF aufgrund einer Pressemitteilung des WDSF vom 13.12.2016 (http://www.presseportal.de/pm/111206/3509489).

Bei einem abschließenden Erörterungstermin mit den Parteien vor dem OVG Münster am 6. Dezember bemühte sich der Richter zu klären, warum der Zoo dem erstinstanzlichen Urteil nach Angaben des WDSF bisher nicht nachgekommen sei.

Dabei wurde im Wortprotokoll des OVG festgestellt, dass der Zoo eigene Angaben, zu denen er gerichtlich verpflichtet war, erst verspätet auf der eigenen Homepage zum Delfinarium veröffentlicht hat, weil die leitende Zoo-Tierärztin sich noch in ihrer Elternzeit befunden hatte und der Zoo nach eigener Aussage keine Zeit hätte, tagesaktuell Angaben zu veröffentlichen. Sektionsbefunde von verstorbenen Delfinen, die sich entgegen der Angaben der Beklagten auf der Internetseite nicht finden ließen, seien erst im November 2016 von den Instituten angefordert worden. Teilweise seien Sektionsbefunde nach Angaben der Zoo-Tierärztin erst einen Tag vor dem Erörterungstermin online gestellt worden. Weitere Angaben aufgrund des Urteils würden sich bereits leit längerem auf der Delfinarien-Homepage befinden.

Der Zoo Duisburg hatte dem OVG kurz vor dem Erörterungstermin durch seine Rechtsanwälte mitgeteilt, dass die tierpflegerischen Tagesberichte zur Delfinhaltung vor den Jahren 2016 bereits vollständig "entsorgt" wurden. Die Veröffentlichung der Berichte ab 2016 „sei erst seit drei Wochen gegeben“. Dies führte zur Kritik des WDSF, das sich auf das seit März 2016 rechtskräftige Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 berief, welches den Zoo verpflichtet hatte, auch diese Berichte zur Verfügung zu stellen. Zukünftig wolle der Zoo nun die begehrten Informationen fortlaufend innerhalb von jeweils vier Wochen online stellen, beteuerte die Tierärztin bei dem Erörterungstermin.

In dem Beschluss des OVG Münster vom 15.12.2016 heißt es: „Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.“ Dementsprechend hat der Zoo die Klage und die Berufung der Tierschutzorganisation verloren. Das WDSF bezeichnete in einer eigenen Pressemitteilung die abgeschlossenen Verfahren als erfolgreich. Ebenso recherchierte das WDSF nach den Zoo-Veröffentlichungen 70 verstorbene Wale und Delfine im Zoo Duisburg. Gleichzeitig wurde gefordert, die Delfinhaltung und die nicht nachhaltigen Nachzuchtbemühungen möglichst schnell zu beenden und die vorhandenen Delfine in eine menschenbetreute Meeresbucht zu transferieren.

Der Zoo Duisburg reagierte daraufhin empört in einem Facebook-Posting vom 14.12.2016 und schreibt, dass „der bekannte Delfinariengegner Jürgen Ortmüller, Geschäftsführer der Ein-Mann-Organisation des sogenannten Wal- und Delfinschutzforums (WDSF), derweil wieder einmal alte Falschbehauptungen zur Delfinhaltung neu aufwärmt.“ Weiter heißt es vom Zoo: “In seiner neuesten von ihm veröffentlichten Pressemitteilung erweckt Jürgen Ortmüller, von Beruf wegen Steuerberater, den Eindruck ein Berufungsverfahren gegen den Zoo Duisburg am Münsteraner Oberverwaltungsgericht „gewonnen“ zu haben. Der Zoo Duisburg wurde, Ortmüllers Aussagen zufolge, angeblich verurteilt, sämtliche Unterlagen zur Delfinhaltung dem WDSF zur Verfügung zu stellen. Dies ist nachweislich falsch.“ (https://www.facebook.com/ZooDuisburg/posts/696523230506451:0).

Der Zoo beruft sich dabei auf das seit zwei Jahren bestehendes „Gläserne Delfinarium“ im Netz, das auch das Gericht anerkannt hätte und das allerdings erst zweieinhalb Wochen vor dem Verwaltungsgerichtsurteils nach zwei Jahren Verfahrensdauer online gestellt wurde. Der Zoo behauptet in seinem Facebook-Beitrag, dass „Ortmüller selber nicht in der Lage war, alle Informationen zu finden“ und dass ihm diese „während der Gerichtsverhandlung unter Aufsicht des Richters auf der Homepage gezeigt“ worden seien.

Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller zu den Zoo-Vorwürfen: „Wir haben das Verwaltungsgerichtsurteil, den OVG Berufungsbeschluss, das gerichtliche Wortprotokoll des Erörterungstermins und den Beschluss der Kostenfestsetzung auf unserer Homepage veröffentlicht. Daraus ergibt sich eindeutig, welche Versäumnisse des Zoos trotz des rechtskräftigen Urteils vorlagen und dass wir beide Instanzen gewonnen haben. Dass der Zoo jetzt nachlegt und von Falschbehauptungen spricht ist fast kindisch.“

Verantwortlich für die Inhalte der Zoo-Facebookseite zeichnen lt. Impressum Zoodirektor und Vorstand Achim Winkler, der im Mai 2017 mit diesen Funktionen ausscheiden wird und der vom Aufsichtsrat ab Mitte 2018 frei gestellte kfm. Zoo-Vorstand Detlef Hamacher. Winkler hatte Ortmüller vor Jahren schon als "Tierschwätzer“ bezeichnet, wobei Ortmüller selbst von einem „Lügner“ gesprochen hat.


WDSF-Homepage zum Thema:

https://www.wdsf.eu/delfinarien/delfinarium-duisburg

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