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Alle Meldungen

  • Zurich erweitert den Schutz bei schweren Krankheiten

    Zurich erweitert zum 1. April 2017 die Absicherungsmodelle gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen „Eagle Star Krankheits-Schutzbrief“ und „Eagle Star Erweiterter Krankheits-Schutzbrief. Damit werden zusätzliche Erkrankungen wie die Erkrankung des motorischen Nervensystems und Muskelschwund mitversichert.

  • Riester- und Basisrente: Neuer „Anleger-Präferenz-Ermittler“ identifiziert individuelle Risikoneigung

    Die Zurich Gruppe Deutschland bietet Vertriebspartnern ab sofort eine neuartige Beratungsstütze. Mit dem Analyserechner „Anleger-Präferenz-Ermittler“ stellt der Versicherer eine einfache und zuverlässige Anwendung zur Verfügung, um den seit Jahresbeginn geltenden Regelungen im Rahmen einer Beratung für die Vorsorgeprodukte Riester- und Basisrente nachzukommen.

  • Langlebigkeit: Kalkulierbares Risiko?

    Bonn, 14. Dezember 2016 Die Lebenserwartung der Deutschen steigt. Vor kurzem feierte der älteste Bundesbürger seinen 111. Geburtstag. Das Erreichen dieses Lebensalters gilt im Moment zwar noch als absolutes Ausnahme-Phänomen, aber in Zukunft könnte das keine Seltenheit mehr sein.

  • Beim Thema Pflege trifft Ahnungslosigkeit auf Unbehagen

    Bonn, 1. Dezember 2016 Fast jeder zweite Deutsche (47 Prozent) traut sich aufgrund seines unzureichenden Kenntnisstands nicht zu, eine Meinung zur anstehenden Pflegereform, die ab Januar 2017 wirksam wird, zu äußern.

  • Zurich setzt auf digitalen Beratungsnavigator

    Neutral, rechtskonform und digital – das ist der neue Beratungsnavigator, den die Zurich Versicherung in Zusammenarbeit mit der renommierten Berliner Kanzlei Wirth – Rechtsanwälte entwickelt hat.

  • Kundenorientierung bestimmt den Kurs

    Die Zurich Gruppe Deutschland rüstet sich für die Zukunft und investiert massiv in neue Systeme und Technologien, um den sich wandelnden Kundenbedürfnissen besser Rechnung zu tragen.

  • Zurich modifiziert Grundfähigkeitsabsicherung

    Die Zurich Versicherung modifiziert den Grundfähigkeits-Schutzbrief und bietet Kindern mit der neu eingeführten BU-Wechseloption einen späteren lückenlosen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Eltern und Großeltern können ihren Nachkommen damit bereits ab deren fünften Lebensjahr eine Absicherung gegen den Verlust grundlegender körperlicher Fähigkeiten ermöglichen.

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