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ACTAPORT – Ein Interview mit Dr. Michael Schäfer

Die oft beschworene Digitalisierung geht auch an der Anwaltschaft nicht vorbei: Natürlich werden heute schon Schriftsätze überwiegend elektronisch erzeugt, aber vor dem Hintergrund der Mobilität stellen speziell Berufsanfänger hohe Anforderungen, die herkömmliche Kanzleilösungen oft nicht erfüllen können. Doch eine aktuelle Marktbetrachtung zeigt, dass sich hier einige, teilweise völlig neue Alternativen zeigen, die sich genau dieser Anforderung stellen. 

Dazu hat RA Michael Dudek für Anwalt2018 einige Fragen an den Geschäftsführer der dokSAFE GmbH, Dr. Michael Schäfer, Hersteller der Anwaltssoftware ACTAPORT gestellt: 

Michael Dudek: Herr Dr. Schäfer, eingangs eine formale Frage. Wer ist dokSAFE? 

Die im Jahr 2013 gegründete dokSAFE GmbH ist ein Technologieunternehmen mit Sitz in Leipzig. Der unternehmerische Fokus liegt auf der Entwicklung von sicheren Cloud-Anwendungen für fachliche Prozesse. Hierzu haben wir eine Referenz-Architektur entwickelt, die als Anwendungs-Plattform zentrale Dienste zur Verfügung stellt und es uns erlaubt, Fachanwendungen mit vergleichsweise geringem Aufwand zu implementieren. Als erste konkrete Umsetzung ist mit ACTAPORT die Software für modernes Kanzleimanagement entstanden. Hier sind die Vorzüge der dokSAFE-Referenz-Architektur sehr schnell zu erkennen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind dank der schnellen Verfügbarkeit von ACTAPORT als Cloud-Lösung, der intuitiven Bedienung und der integrierten Office-Software sofort arbeitsfähig und zwar überall dort, wo ein Internetzugang vorhanden ist.

Michael Dudek: Sie behaupten ACTAPORT ist die Software für modernes Kanzleimanagement. Warum? 

Die am Markt bestehenden Kanzlei-Softwarelösungen zeichnen sich häufig durch eine gewisse funktionale Überladenheit aus und man sieht ihnen ihre Herkunft aus dem technischen Umfeld der Jahrtausendwende an. ACTAPORT wurde mit aktuellen Technologien von Grund auf neu entwickelt. Dabei haben wir unserem Team bewusst die Freiheit gegeben, das Thema neu zu denken. Eine der Prämissen der Entwicklung war: „der Fall steht im Fokus“. Wenn der Benutzer sich in ACTAPORT einwählt, erhält er unmittelbar einen Überblick zu den aktuellen Mandaten, ihren Fristen, Terminen und Wiedervorlagen. Von dort ist es nur ein Klick bis zur Akte und von dort ein weiterer zur Bearbeitung von Dokumenten. Der Rechtsanwalt soll sich auf die wertschöpfenden Anteile seiner Arbeit konzentrieren können. Hierzu gehört es, dass er sich nicht mehr mit einer komplexen IT-Infrastruktur herumschlagen muss. Kanzlei-Software aus der Cloud bedeutet ja auch: keine Server, keine Rollouts neuer Versionen, keine Datensicherung. All‘ das übernimmt ACTAPORT. Der Rechtsanwalt (und übrigens auch seine Mitarbeiter) benötigen nur einen Rechner und einen Internetzugang. Schneller Start, intuitive Bedienung und mobile Nutzung sind unseres Erachtens die Leitlinien einer modernen Kanzlei-Software. Hierhin geht der Markt und ACTAPORT wird diese Entwicklung begleiten und treiben. 

Michael Dudek: Bei Cloud-Lösungen muss man sicherlich auch Risiken betrachten? 

Nun ja, bekanntlich ist Deutschland in Bezug auf digitale Infrastruktur kein Weltmarktführer. Das ist durchaus ein wichtiger Aspekt bei einer Cloud-Anwendung, denn ein vernünftiger Internetzugang sollte schon vorhanden sein. Das ist mittlerweile aber auch in Deutschland ganz überwiegend sichergestellt. Was die zweite wesentliche Komponente der ACTAPORT-Infrastruktur angeht, machen wir uns da weniger Sorgen. Mit der Deutschland-Cloud nutzen wir hier eine Basis, die sowohl aus dem Blickwinkel der Skalierbarkeit als auch hinsichtlich der Informationssicherheit eine zuverlässige und zukunftssichere Wahl ist. 

Michael Dudek: Nun die Frage ging auch in Richtung der Sicherheit und des Schutzes der gespeicherten Daten. Wie ist das bei ACTAPORT gelöst? 

Das ist selbstverständlich ein Kernthema unserer Lösung, denn neben den üblichen datenschutzrechtlichen Aspekten geht bei der Zielgruppe Juristen der sicherheitsrelevante Anspruch noch deutlich weiter. Es handelt sich hierbei um eine Berufsgruppe, die einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Deshalb ist es für uns nicht nur wichtig, dass wir die Lösung „Made in Germany“ kreiert haben, sondern dieser Anspruch wird auch an den Betrieb einer sicheren Cloud-Infrastruktur gestellt. Die Deutschland-Cloud der T-Systems bietet eine solche Infrastruktur auf Basis von Microsoft-Technolgie, garantiert aber gleichzeitig die Speicherung der Daten ausschließlich in Deutschland und 100% Sicherheit vor möglichen Rechtsansprüchen fremder Staaten (Stichwort „Patriot Act“). 

Michael Dudek: Auch in den letzten Wochen wurde das Thema Datenschutz wieder viel diskutiert. Gerade für das Thema CloudComputing ist das doch eher ein Hemmnis für die Entwicklung Ihres Unternehmens?

Dieser Argumentation kann ich nicht folgen. Wir haben in Deutschland und Europa mit dem Cloud-Sicherheitsstandard BSI C5 und nun der DSGVO eine hervorragende Rahmenordnung. Deutschland ist ein sehr guter Standort für Cloud-Computing. Sicher gibt es an der einen oder anderen Stelle noch allgemeine Vorbehalte gegenüber dem Thema „Cloud“ – wir stellen aber immer wieder fest, dass den Unternehmen und Anwendern zunehmend klar wird, dass Daten in einer Cloud-Umgebung besser geschützt sind als auf einem mit dem Internet verbundenen Server innerhalb z.B. einer Kanzlei. Das gilt nicht nur für die physische Absicherung des Zugangs, sondern auch für die virtuelle Kontrolle des Zugriffs. Etwas zugespitzt kann man sagen: der Weg führt nicht trotz, sondern wegen des Datenschutzes in die Cloud. Nein, ich sehe das wirklich genau andersherum: Deutschland ist ein hervorragender Standort für Cloud-Computing und immer weniger Nutzer werden auf die Vorteile von Cloud-Lösungen verzichten wollen.

Das Interview erschien in der MAV-Mitteilungen - Ausgabe August/September 2018 

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