Direkt zum Inhalt springen
44_24_Benachteiligungsverbot.pdf

Dokument -

44_24_Benachteiligungsverbot.pdf

go to media item
Lizenz:
Nutzung in Medien
Die Inhalte können von Journalisten, Bloggern, Kolumnisten, Schöpfern der öffentlichen Meinung usw. heruntergeladen werden. Sie können in verschiedenen Medienkanälen verwendet und geteilt werden, um Ihre Pressemitteilungen, Beiträge oder Informationen weiterzugeben, darüber zu berichten und/oder zu kommentieren - vorausgesetzt, dass der Inhalt nicht verändert wird. Der Autor oder Schöpfer wird in dem Umfang und in der Weise ausgewiesen, wie es übliche Praxis ist (dies bedeutet z.B., dass Fotografen namentlich genannt werden).
Dateiformat:
.pdf
Download

Themen

Kontakt

Zugehörige Meldungen

  • © Dan Race − stock.adobe.com

    Gehle: Die gesellschaftliche Teilhabe für alle bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel

    „Es hat lange gedauert, bis der Satz `Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden` heute vor genau 30 Jahren in das Grundgesetz aufgenommen wurde“, sagt der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Hans-Albert Gehle. Dieser Zusatz stellte klar, dass Menschen mit Behinderung rechtlich gleichgestellt sind und nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden dürfen.