‼️Mitarbeitende im Gesundheitswesen, die bei ihrer Arbeit mit Gewalt bedroht oder angegriffen werden, müssen stärker geschützt werden ‼️
Dafür hat sich Kammerpräsident Dr. @hans_gehle heute in Berlin eingesetzt. Im Bundestag traf er die Münsterländer CDU-Abgeordneten, um sich für eine Novellierung des § 115 (3) StGB stark zu machen.
Die Ärztekammer fordert den Paragraphen auszuweiten, dem gemäß Angriffe auf oder Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamte gleichstehen, mit einer höheren Strafe belegt. Bislang sind neben Polizisten und Feuerwehrleute lediglich Ärztinnen und Ärzte im Notdienst in diese Regelung aufgenommen. Sie sollte jedoch auf alle hilfeleistenden Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal unabhängig von dem Notdienst ausgeweitet werden, um der Zunahme der Gewalt im Gesundheitswesen zu begegnen. Ziel der Ausweitung des Paragraphen 115 ist eine präventive abschreckende Wirkung und eine Hervorhebung des gesellschaftlichen Wertes der Arbeit medizinischer Fachkräfte.
Bild: Kammerpräsident Dr. Gehle (2. v. l.) mit den Bundestagsabgeordneten (v. l. n. r.) @anja.karliczek , @stefan.nacke, @marc_henrichmann , annekoenig_ und @henningrehbaum
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