ÄKWL setzt sich weiterhin für die Widerspruchslösung ein
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe begrüßt die Initiative der NRW-Landesregierung zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende. Gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundesrat eingebracht. Demnach sollen zukünftig alle volljährigen Menschen grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie dem nicht widersprechen.