AKH-H erreicht BGH Beschluss: Anleger geschlossener Fonds müssen über Verflechtungen der Beteiligung aufgeklärt werden

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AKH-H erreicht BGH Beschluss: Anleger geschlossener Fonds müssen über Verflechtungen der Beteiligung aufgeklärt werden

​Der Bundesgerichtshofes (BGH) hat mit Beschluss vom 18. Februar 2020 (XI ZR 196/19) bestätigt, dass wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen einer Fondsgesellschaft, den beherrschenden Gesellschaftern und der Treuhandgesellschaft aufklärungspflichtig sind.
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