Pressemitteilung -

Landgericht Rostock verurteilt Volkswagen AG zum Schadensersatz

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geführten Verfahren hat das Landgericht Rostock mit Urteil vom 26.11.2019 (Az. 4 O 153/19 (2)) die Volkswagen AG zum Schadensersatz in Höhe von 8.080,68 EUR Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Autos verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach der Diskussion um die Verjährung beim Skandalmotor EA 189 stellen sich betroffene Dieselfahrer die Frage, ob ein Vorgehen im Abgasskandal noch sinnvoll ist. „Viele Motorvarianten, zum Beispiel 3l-Motoren von VW und zahlreiche andere Hersteller wie Mercedes oder Opel sind von der Verjährung der Schadensersatzansprüche nicht betroffen“, sagt Christopher Kress, Partner der Kanzlei AKH-H.

Der Sachverhalt zum Urteil

Bei dem streitgegenständlichen PKW handelt es sich um einen gebrauchten SEAT EXEO ST STYLE, ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug in dem der von Volkswagen entwickelte Motor EA 189 eingebaut war. Beim EA 189 handelt es sich um jenen Dieselmotor von VW, der - mit einer manipulierten Software ausgestattet - zum Abgasskandal führte.

Die Entscheidung des Landgerichts Rostock

Das Gericht sah es nach erfolgter mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass die Volkswagen AG den Kläger geschädigt und somit wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu haften hat. VW muss sich dabei das Verhalten der für die Software verantwortlichen Ingenieure und Mitarbeiter gemäß § 831 BGB zurechnen lassen. Das Landgericht Rostock folgte insoweit den zutreffenden Ausführungen des Landgerichtes Stuttgart vom 19.01.2019 (23 O 178/19): Danach muss es einen oder höchstwahrscheinlich sogar mehrere Mitarbeiter gegeben haben, die von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Kenntnis hatten. Das Gericht führt weiter aus, dass die Beklagte Volkswagen AG nicht ausreichend zur sogenannten Exkulpation vorgetragen hat; sie hat also nicht genügend getan, um diese Vermutung zu widerlegen.

Vom entstandenen Schaden muss sich der Kläger einen Nutzungsersatz abziehen lassen. Damit folgt das Gericht nicht der Ansicht, dass ein solcher entfallen müsse, weil dies dem Gedanken des Schadensersatzes nach sittenwidriger Schädigung widerspräche. Das Gericht hat dabei eine Nutzungsdauer von 300.000 km angenommen und den Nutzungsersatz auf dieser Basis berechnet.

Unabhängig von der leicht abweichenden Begründung reiht sich das Urteil des Landgerichtes Rostock in eine ganze Reihe von Landes- und Oberlandesgerichtlichen Entscheidungen ein, wodurch die Rechte von geschädigten Fahrzeugbesitzern mit Motoren der Baureihe EA 189 weiter gestärkt werden.

Die Perspektive für betroffene Dieselfahrer in 2020

Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche im Dieselskandal um den Skandalmotor EA 189 gegen den Hersteller VW wegen Betrugs oder sittenwidriger Schädigung nach drei Jahren. Diese Frist beginnt in dem Jahr zu laufen, in dem ein Kunde Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Dies geschah meist im Jahr 2016, als die betroffenen Autos über Rückrufaktionen durch das Kraftfahrtbundesamt oder die Hersteller informiert wurden.

Dennoch ist auch im Jahr 2020 eine erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung nicht gänzlich ausgeschlossen. So hat beispielsweise das Landgericht Trier mit Urteil vom 19.09.2019 entschieden, dass die dreijährige kenntnisabhängige Verjährung noch nicht zu laufen begonnen hat und auch nicht vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu laufen beginnen wird. Der Bundesgerichtshof hat für Anfang März 2020 einen ersten Verhandlungstermin zu einem EA 189 in den sogenannten VW-Verfahren anberaumt. Den Entscheidungsgründen des Landgerichtes Trier folgend, könnten geschädigte PKW-Eigentümer den Rechtsweg auch jetzt noch erfolgreich beschreiten.

Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind aktuell Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten – Medienberichten zufolge soll es beim neueren Motor EA 288 den nächsten Dieselskandal im Hause VW geben. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt. Ebenfalls nicht verjährt sind Schadenersatzansprüche bei Autos anderer Hersteller und Marken wie beispielsweise BMW, Mercedes, PSA, Fiat, General Motors und Renault. 

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Verbraucherrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Anleger und Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien auf diesem Gebiet in Deutschland. Die Kanzlei hat zahlreiche Urteile gegen Volkswagen und Daimler im Abgasskandal erstritten und aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anleger- und Verbraucherschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

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