Direkt zum Inhalt springen
Bild Copyright: Rido
Bild Copyright: Rido

News -

BGH betont Recht auf späte Mutterschaft

Weil das Risiko einer Fehlgeburt mit steigendem Alter der Mutter zunimmt, wollte eine private Krankenkasse die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht übernehmen. Der Bundesgerichtshof hat nun dagegen geurteilt. 

Krankenversicherer können verpflichtet sein, auch älteren Frauen die Kosten einer künstlichen Befruchtung zu erstatten. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Ende Dezember veröffentlichten Urteil klar. Ein statistisch gesehen höheres Risiko, eine Fehlgeburt zu erleiden, ist demnach allein noch kein Grund, die Übernahme der Kosten abzulehnen.

In dem Fall aus Bremen ging es um die Behandlung einer 44 Jahre alten Frau, deren Mann auf natürlichem Wege keine Kinder zeugen konnte. Seine private Krankenversicherung hatte die Kosten  nicht übernehmen wollen und das vor allem mit dem Alter der Frau begründet. Fehlgeburten kämen in dieser Altersgruppe häufiger vor.

Die Karlsruher Richter stuften die vier Anläufe einer künstlichen Befruchtung wegen der Probleme des Mannes als medizinisch notwendige Heilbehandlung ein. Entscheidend dafür sei einzig und allein, dass die Behandlung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Schwangerschaft führen könne. Wie diese weiter verlaufe, habe keine Rolle zu spielen.

Den vollständigen Artikel aus der FAZ lesen Sie HIER.

Themen

Kategorien

Kontakt

Juliane Ahlers

Juliane Ahlers

Pressekontakt Leiterin Kommunikation Unternehmenskommunikation +49 172 166 08 43

amedes-Gruppe

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den vielfältigen Aktivitäten und Neuigkeiten aus der amedes-Gruppe.

Für journalistische Recherchen und Ihre redaktionelle Berichterstattung stellen wir Ihnen hier Pressemitteilungen, Presseartikel und Pressebilder zur Verfügung. Fehlt eine Information? Sprechen Sie uns gerne an.

Unser Kundenmagazin "amedes update" informiert Einsender und Partner regelmäßig zu allen Neuigkeiten aus dem Unternehmen. Sie können das Magazin auf www.amedes-group.com abonnieren.

amedes Holding GmbH