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  • Zieht eine beitragszahlende Person um, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit. Verbleiben Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner in der Wohnung, müssen sie sich mit ihren Rundfunkbeitragszahlungen befassen. © Adobe Stock / Rainer Fuhrmann

    Zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin?

    Ziehen mitbewohnende Personen, Partner oder Partnerinnen aus der gemeinsamen Wohnung aus, gibt es einiges zu klären. Miete, Versicherungen, Energieverträge müssen angepasst werden. Was dabei schnell vergessen wird, ist der Rundfunkbeitrag. Wir verraten Ihnen, woran Sie denken sollten.