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Alle Meldungen

  • Selbstständige und freiberuflich Tätige: Müssen Sie für Ihren Arbeitsort den Rundfunkbeitrag zusätzlich zahlen?

    Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und fragen sich, ob Sie den Rundfunkbeitrag sowohl für Ihre Wohnung als auch für Ihren Arbeitsort zahlen müssen? Das hängt davon ab, ob sich Ihr Arbeitsort innerhalb einer Privatwohnung befindet oder ob Sie separate Räumlichkeiten nutzen. Auch Kfz, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, können beitragspflichtig sein.

  • Betrügerische E-Mails zum Thema „Rückerstattung“

    Immer wieder kommt es vor, dass ge­fälschte E-Mails im Um­lauf sind, in denen der Name des Beitrags­service miss­bräuchlich ver­wendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schad­soft­ware zu ver­breiten und an die Konto- beziehungs­weise Kredit­karten­daten der An­ge­schriebenen zu ge­langen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.

  • Befreiung und Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag: Unser Experte gibt Antworten

    Grundsätzlich fällt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung an. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können Beitragspflichtige eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Ein Experte des Beitragsservice gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Muss mein Verein den Rundfunkbeitrag zahlen?

    Kleine Vereine aufgepasst: Wenn Sie ausschließlich Ehrenamtliche beschäftigen, könnten Sie von der Rundfunkbeitragspflicht ausgenommen sein. Unser Servicebeitrag verrät, wann Rundfunkbeiträge fällig werden und was unbedingt an den Beitragsservice zu melden ist.

  • Betrügerische E-Mails „Rückerstattungsbenachrichtigung“ im Umlauf

    Immer wieder kommt es vor, dass ge­fälschte E-Mails im Um­lauf sind, in denen der Name des Beitrags­service miss­bräuchlich ver­wendet wird. Ziel dieser Mails ist es, Schad­soft­ware zu ver­breiten und an die Konto- beziehungs­weise Kredit­karten­daten der An­ge­schriebenen zu ge­langen. Hier Erfahren Sie, woran Sie diese Mails erkennen können.

  • Beim Rundfunkbeitrag dauerhaft sorgenfrei: Mit dem Dauerauftrag geht’s!

    Sie wollen den Rundfunkbeitrag bequem und termingerecht zahlen, jedoch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Dann ist ein Dauerauftrag für Sie eine geeignete Alternative. Jedoch gibt es dabei einige Punkte zu beachten. Wir verraten Ihnen, welche das sind.

  • Kostenpflichtige Dienstleistungen stehen in keiner Verbindung zum Beitragsservice



    Der Beitrags­service weist da­rauf hin, dass sämt­liche Services zum Rund­funk­beitrag kosten­frei sind. Die kosten­pflichtigen Dienst­leistungen kommer­zieller Dritt­an­bieter, die aktuell im Internet an­ge­boten werden, stehen in keiner Ver­bin­dung mit dem Beitrags­ervice von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.
    Zur Be­wer­bung ihrer Dienste nutzen die An­bieter teils ähnlich lau­tende D

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