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ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Pressemitteilung -

ARD, ZDF und Deutschlandradio ermöglichen weitere Entlastungen vom Rundfunkbeitrag für Unternehmen

Köln, 26.11.2020 - ARD, ZDF und Deutsch­land­radio haben sich auf weitere Ent­las­tungen für be­sonders von der Corona-Pandemie be­troffene Unter­nehmen ver­ständigt. Dazu weiten sie die Mög­lich­keit für Unter­nehmen aus, sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht frei­stellen zu lassen. An­lass ist der corona­be­dingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.

Unter­nehmen, Insti­tuti­onen und Ein­rich­tungen des Gemein­wohls können eine Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen, wenn eine Be­triebs­stätte auf­grund einer be­hörd­lichen An­ordnung für ins­gesamt mindes­tens drei Monate ge­schlossen war.

Der Schlie­ßungs­zeit­raum muss – anders als bis­lang – nicht mehr aus drei zu­sammen­hängen­den vollen Kalender­monaten be­stehen. Zur Er­mittlung des Frei­stellungs­zeit­raums können Unter­nehmen sämt­liche Tage, an denen eine Be­triebs­stätte corona­bedingt ge­schlossen war, zusammen­rechnen.

Weiter­gehende Informationen sowie das ent­sprechende Antragsformular stellt der Beitragsservice auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Ver­fügung.

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Der Beitrags­service mit Sitz in Köln ist eine nicht rechts­fähige Ver­waltungs­ge­meinschaft von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio. Er ging 2013 aus der Gebühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war. Die Haupt­auf­gaben des Beitrags­service sind der Ein­zug des Rund­funk­beitrags und die Ver­wal­tung der rund 46,1 Mio. privaten und nicht privaten Beitrags­konten. Mehr Informa­tionen unter rundfunkbeitrag.de.

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