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Alle Meldungen

  • Beitragsservice stellt Jahresbericht 2024 vor: Beitragserträge nach Sondereffekten des bundesweiten Meldedatenabgleichs rückläufig

    Ertragsrückgang nach Abschluss von Klärungsverfahren im Zuge des bundesweiten Meldedatenabgleichs; Wohnungsbestand durch Neuanmeldungen nahezu konstant. Beitragsbefreiungen erstmals seit 2018 wieder leicht steigend; Bezug von Bürgergeld und Grundsicherung im Alter Hauptgründe für Befreiungen. Erhöhte Aufwendungen für den Beitragseinzug u. a. durch neuen Tarifvertrag; Effizienz- und Wirtschaftlich

  • Rundfunkbeitrag: Keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen mehr – Beitragsservice stellt auf Einmalzahlungsaufforderung um

    Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die den Rundfunkbeitrag noch per Überweisung entrichten und bislang regelmäßig per Brief an die Zahlung erinnert werden, müssen sich auf eine Änderung einstellen. Sie werden schrittweise auf das Verfahren der Einmalzahlungsaufforderung umgestellt und erhalten künftig keine schriftlichen Benachrichtigungen mehr zu den jeweils nächsten Zahlungsterminen.

  • Zum Start des neuen Bürgergelds: Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht behalten ihre Gültigkeit

    Menschen, die ab dem 01.01.2023 das neue Bürgergeld erhalten, können sich wie Empfänger des bisherigen Arbeitslosengeld II (ALG II) auf Antrag weiterhin von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Menschen, die bisher Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben. Bestehende Befreiungen, die aufgrund von ALG-II-Bezug gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Neu

  • Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022

    Ab dem 6. November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab. Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und

  • Herbstgutachten prognostiziert konjunkturellen Abschwung – Beitragsservice informiert über Freistellungsmöglichkeit für Unternehmen

    Unternehmen, die eine Betriebsstätte für mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate vollständig stilllegen, können eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen auf Deutsch und Englisch sowie alle nötigen Antragsformulare stellt der Beitragsservice im Internet zur Verfügung. Im Service-Portal für Unternehmen können

  • Start des Wintersemesters in wirtschaftlich schwierigen Zeiten: Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

    Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Gleiches gilt für Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Wohngemeinschaften können sich den Rundfunkbeitrag teilen. Lediglich ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin einer WG muss beim Beitragsservice angemeldet sein. Alles zum Rundfunkbeitra

  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags

    Köln, 28.04.2022 – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 27. April über die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags entschieden (Az. 6 C 2.21, 6 C 3.21; vgl. Pressemitteilung 26/2022 vom 28.04.2022).
    Danach sind die Rundfunkanstalten grundsätzlich berechtigt, die Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrags in ihren Satzungen zu beschränken. Lediglich Beitragspflichtigen, die

  • Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

    Menschen, die wegen des Ukrainekriegs in Deutschland Schutz suchen, müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Um sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht angeschrieben werden, sperrt der Beitragsservice die Adressen von Flüchtlingsunterkünften. Alle relevanten Informationen zu den Beitragsregelungen für Asylsuchende stellt der Beitragsservice ab sof

  • Start des Wintersemesters: Beitragsservice informiert über Regelungen zum Rundfunkbeitrag für Studierende

    Studierende, die BAföG erhalten, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Wohnung befreien lassen. Zum Start des Wintersemesters hat der Beitragsservice sein Informationsangebot für Studierende umfassend überarbeitet und unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist in Deutsch und Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende

  • Nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Rundfunkbeitrag beträgt ab August 18,36 Euro

    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag monatlich 18,36 Euro – er wird in dieser Höhe erstmals für August 2021 erhoben. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beginnt ab Ende August 2021 mit dem Einzug und informiert die Beitragszahlenden individuell und abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshö

  • Rundfunkbeitrag: Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe

    Wenn und solange eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kfz vorüber­gehend nicht nutzbar sind, besteht die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung; ein Anruf genügt. Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, ist eine dauerhafte Abmeldung auch ohne Nachweise möglich. Eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos ist in beiden

  • Beitragsservice stellt Jahresbericht 2020 vor – Konstante Beitragserträge und neue Online-Services

    Erträge aus dem Rundfunkbeitrag auch im Pandemiejahr 2020 konstant. Zahl der Beitragskonten nach Abschluss des bundesweiten Meldedatenabgleichs wieder leicht rückläufig. Möglichkeit der Beitragsfreistellung für coronabedingt geschlossene Betriebe gut angenommen. Steigende Antragszahlen im laufenden Jahr erwartet. Nutzung des Online-Service weiter gestiegen. Fremdsprachiges Informationsangebot zum

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