Beitragsservice startet Meldedatenabgleich 2022
Ab dem 6. November erhält der Beitragsservice erneut ausgewählte Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern und gleicht diese zur Klärung der Rundfunkbeitragspflicht mit seinen Bestandsdaten ab. Bürgerinnen und Bürger, die keiner zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, schreibt der Beitragsservice ab dem 10. Januar 2023 sukzessive an und