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Pressemitteilung -

Bundesrat mahnt Regelung zum Mischkonsum an

BADS begrüßt Entschließung - Thema auch im Symposium „Cannabis als Gefahr für die Verkehrssicherheit?

Koblenz (nr). Zeitgleich mit der heute (21. Nov.) im Deutschen Bundesrat verabschiedeten Entschließung zum Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol hat der BADS in seinem wissenschaftlichen Symposium „Cannabis - eine Gefahr für die Verkehrssicherheit?“ in Koblenz deutliche Regelungen vom Gesetzgeber gefordert. Die Bundesländer Brandenburg und Thüringen hatten den Antrag eingebracht.

BADS-Präsident Helmut Trentmann schloss sich insbesondere einem Teilergebnis aus einer von Referent Prof. Dr. Thomas Daldrup vorgestellten niederländischen Studie an. „Das hierin ermittelte Spurhalteverhalten von Probanden, die nach dem Genuss von THC und Alkohol auf einer Autobahn bei ca.100 km/h deutlich verkehrsgefährdend unterwegs waren, ist für uns alarmierend. Bei allen Probanden, die geringe Mengen Cannabis zusammen mit Alkohol konsumierten, ist die Wirkung vergleichbar wie bei einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 1,4 Promille. Deshalb unterstützten wir die entsprechende Entschließung im Bundesrat zum Verbot des Mischkonsums.“

Prof. Daldrup hatte in seinem Referat weitere Studien vorgestellt, deren Ergebnisse er als nicht belastbar bezeichnete.

Weitere Referate beschäftigten sich mit ersten Ergebnissen zum Abgleich von Cannabis-Vortests, einer deutschlandweiten Erhebung zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr sowie zur sogenannten „freien“ Verfügbarkeit von Cannabisblüten. Ferner wurde die Verfolgungspraxis von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Konsum von Cannabis im Saarland und Effekte auf das Konsumverhalten und die Fahrzeugführung nach dem Konsumcannabisgesetz beleuchtet.

In den Referaten zu den Besonderheiten der Cannabis-Kinetik sowie dem Stand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und ihrer Bedeutung für Fahrerlaubnisbehörden ging es um den Stand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Deutlich wurde insbesondere auch, dass anders als beim Alkohol eine Rückrechnung beim Cannabis wegen des hochkomplexen Wirkstoffabbaus aus einem einzelnen Blutbefund nicht möglich ist, wodurch die Bestimmung des konkreten Konsumverhaltens ausgesprochen schwierig ist.

Alle in Koblenz gehaltenen Referate werden in einem Tagungsband zusammengefasst und können später beim BADS in 20149 Hamburg, Hansastrasse 13, abgefordert werden.

BADS-Präsident Helmut Trentmann schloss am Ende des von Prof. Dr. Klaus Püschel moderierten und von mehr als 100 Gästen im Auditorium besuchten Symposiums mit einem Dank für die hervorragende Umsetzung des Themas. “Mit Nachdruck unterstützt der BADS die gegenwärtigen Gesetzesinitiativen, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol nachzuschärfen.” Das Symposium habe weiter ergeben, dass dringender Bedarf bestehe, die völlig unzureichende Regelung zum Erwerb von Medizinalcannabis zu überarbeiten, so Helmut Trentmann abschließend.

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Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr wurde 1950 gegründet. Nach der Satzung des gemeinnützigen Vereins gehören zu seinen Aufgaben unter anderem die Aufklärung über die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen und die Förderung der Forschung auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt seiner Erziehungs- und Aufklärungsarbeit wird von 21 Landessektionen getragen. Internationale Akzeptanz findet unsere renommierte wissenschaftliche Publikation BLUTALKOHOL. Jährlich verleihen wir an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für ihr Engagement um mehr Sicherheit auf unseren Straßen die Senator-Lothar-Danner-Medaille in Gold. Der B.A.D.S.  finanziert seine Arbeit hauptsächlich aus den von Staatsanwaltschaften und Gerichten zufließenden Geldbußen, aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

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