Pressemitteilung -
Einheitliche Innovationsförderung statt Doppelstrukturen: Politische Weiterentwicklung der Forschungszulage
ZIM abschaffen – Forschungszulage verdreifachen
Die steuerliche Forschungszulage hat sich seit 2020 zu einem wichtigen Förderinstrument für Unternehmen in Deutschland entwickelt. Um Unternehmen zu höheren Investitionen in Forschung und Entwicklung zu ermutigen, nutzt die Politik dieses Instrument und baut es stätig aus. Jüngstes Beispiel dafür ist der von der Bundesregierung beschlossene Investitionsbooster ab 2026, der die Forschungszulage gezielt verbessert, unter anderem durch höhere Bemessungsgrundlagen und die Einführung einer pauschalen Gemeinkostenförderung. Doch trotz zunehmender Bekanntheit und stetiger Verbesserung in den vergangenen Jahren, zeigt sich: Die Forschungszulage greift in der Praxis oft zu kurz, denn viele Unternehmen schrecken noch immer vor dem bürokratischen Aufwand, den unsicheren Abgrenzungen und möglichen Konsequenzen aus der Buchprüfung vor der Beantragung zurück.
Doppelstrukturen bremsen Innovation
Parallel existiert mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ein zweites, Förderinstrument, mit einem speziellen Fokus auf KMUs. Dieses muss jedoch in einem separaten und bürokratischeren Verfahren beantragt werden und profitiert nicht von den Vorteilen der steuerlichen Forschungszulage, wie beispielsweise einer besseren Planbarkeit. Beide Programme überschneiden sich in ihrer Zielsetzung, unterscheiden sich jedoch maßgeblich in ihrer Administration, ihren Verfahren und in den Vorhaben, die damit gefördert werden sollen: Das Ergebnis sind Doppelstrukturen und eine daraus resultierende unübersichtliche Förderstruktur in Deutschland.
Die getrennte Förderung bringt gleich mehrere strukturelle Schwächen mit sich: Der bürokratische Aufwand ist hoch, besonders für kleinere Unternehmen oft kaum tragbar und die parallelen Verfahren schaffen Unsicherheit. Zeitgleich verhindert die enge Auslegung der förderfähigen Inhalte der Forschungszulage nach den Frascati-Kriterien die Förderung von marktnahen Innovationen und Software-Entwicklungen, die wiederum mit dem ZIM-Programm gefördert werden.
Vor diesem Hintergrund bedarf es seitens der Politik Mut zur Reform. Die Zukunft der Innovationsförderung liegt nicht im Nebeneinander paralleler Programme, sondern in einem zentralen, verständlichen und vor allem wirkungsvollen Instrument. Daher schlagen wir vor, das ZIM vollständig zu ersetzen und dessen bisherige Haushaltsmittel von ca. 970 Millionen Euro jährlich (Stand: Bundeshaushalt 2025) in eine erweiterte Forschungszulage zu überführen, um die strukturellen Barrieren der aktuell getrennten Förderung abzubauen. Dieses Instrument verdient auch einen neuen Namen: die Transformationszulage.
Gemeinsam mit unserem Partner Staatsminister a.D. Georg Fahrenschon von der WTS Deutschland haben wir dafür konkrete Impulse entwickelt, wie die Forschungszulage gezielt erweitert und zukünftig als zentrales Förderinstrument etabliert werden kann. Unsere Empfehlungen beruhen auf fundierten Praxiserfahrungen aus der steuerlichen und förderrechtlichen Beratung zur Forschungszulage und zum ZIM-Programm.
Vereinfachungen und Verbesserungen am BMF-Schreiben zur Senkung des administrativen Aufwands und Buchprüfungsrisikos
1. Integration des ZIM-Budgets in die Forschungszulage
Zwei parallele Programme (ZIM und Forschungszulage) führen zu doppeltem bürokratischen Aufwand für Unternehmen und in der Verwaltung dieser beiden Förderbudgets. Die vollständige Integration des ZIM-Budgets in die Forschungszulage schafft Klarheit durch eine zentrale, steuerbasierte Förderung ohne zusätzlichen Haushaltsbedarf.
2. Erweiterung der förderfähigen Inhalte von der Forschungszulage zur Transformationszulage
Eine erweiterte Forschungszulage muss stärker auf die Realität moderner Innovationsprozesse reagieren. Software, KI, Automatisierung oder cloudbasierte Anwendungen (z. B. Big Data, Cyberresilienz, Quantum Computing, IoT) sind heute fester Bestandteil von FuE. Ebenso prägen produktnahe Verbesserungen, neue Geschäftsmodelle und Prozessoptimierungen die Innovationsprozesse in Unternehmen. Diese müssen explizit förderfähig sein, auch wenn sie nicht den engen FuE-Kriterien des Frascati-Handbuchs entsprechen. Das ZIM-Programm ermöglicht bereits die Förderung vieler Projekte, die gegenwärtig mit der Forschungszulage nicht gefördert werden. Das sollten wir durch eine Konsolidierung der beiden Programme ändern.
Förderung von Transformationsprojekten zur Überwindung struktureller Innovationsbarrieren
Viele Unternehmen scheuen sich davor, transformative Investitionen in innovative Technologien und Prozesse zu tätigen, insbesondere am Standort Deutschland. Häufig besteht die Sorge vor zu hohem Risiko und Aufwand im Hinblick auf Themen wie Künstlicher Intelligenz, Automatisierung, Digitalisierung oder Effizienzsteigerung. Das gilt nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen, sondern ebenso für sogenannte Hidden Champions, wodurch Innovationspotenziale oft ungenutzt bleiben.
Um strukturelle Innovationshemmnisse effektiv abzubauen, sollten daher folgende Projekte und Maßnahmen in die Forschungszulage integriert oder ergänzend gefördert werden:
1. Automatisierung und Robotik
- Automatisierung administrativer und logistischer Prozesse
- Robotiklösungen für Industrie und Mittelstand
- Digitale Zwillinge und Assistenzsysteme
2. Künstliche Intelligenz und datengetriebene Innovation
- Entwicklung und Integration von KI-Systemen
- Softwarelösungen zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung
- Anwendungen auf Basis von Predictive Analytics, Big Data, Cloud
3. Digitalisierung und Industrie 4.0
- Lösungen zur Digitalisierung interner Prozesse
- Plattformstrategien, Schnittstellen-Integration
- Cybersecurity und datenbasierte Geschäftsmodelle
4. Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz
- Nachhaltige Produktionsverfahren
- Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienzlösungen
- Umweltfreundliche Materialien und emissionsarme Prozesse
Besonders in diesen Bereichen zeigt sich, wie wichtig eine Förderlogik ist, die über klassische Laborforschung hinausgeht und Unternehmen bei ihrem Beitrag zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands unterstützen.
Darüber hinaus sehen wir im Detail noch viel Potenzial um die „neue“ Forschungszulage in ihrer administrativen Umsetzung effizienter zu gestalten. Konkret schlagen wir vor:
3. Pauschalisierte Personalkostenerfassung und vereinfachte Abgrenzung projektbegleitender Tätigkeiten
Die aktuelle strenge, stundengenaue Nachweispflicht für FuE-Personal verursacht hohen administrativen Aufwand und ein hohes Risiko für Betriebsprüfungen. Gleichzeitig werden nur eindeutig FuE-bezogene Stunden anerkannt, während wichtige projektbegleitende Aktivitäten wie die Verwaltung oder das Projektmanagement nicht gefördert werden. Das steht im Widerspruch zur neuen Gemeinkostenpauschale von 20%, die im Rahmen des Innovationssofortprogramms seitens der Bundesregierung ab 2026 eingeführt werden soll. Ein wichtiger Schritt wäre die Umstellung auf ein pauschalisiertes System, dass auch die Erfassung von Personalkosten selbst pauschal möglich macht, z.B. über feste Prozentsätze je Mitarbeiter:in oder Projekt. Zusätzlich sollten projektbezogene Gemeinkosten wie Verwaltung, Planung, Schulung oder Dokumentation ohne aufwändige Einzelnachweise anerkannt werden. Das reduziert den Dokumentationsaufwand und die Prüfungsrisiken, insbesondere für KMU.
4. Klarstellung der Förderfähigkeit von (anteilig genutzten) Wirtschaftsgütern
In der Forschung & Entwicklung werden häufig Ressourcen genutzt, die nicht ausschließlich projektbezogen eingesetzt werden, wie etwa Maschinen, Software oder IT-Systeme. Diese sollten anteilig anrechenbar sein. Eine erweiterte Forschungszulage muss hierfür klare, standardisierte Bewertungsmodelle ermöglichen, zum Beispiel über branchentypische Prozentsätze oder pauschale Berechnungsverfahren. Das sorgt für klarere Berechnungen und Zuordnungen und reduziert zeitgleich das Risiko bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Außerdem schafft es erhöhte Innovationsanreize durch eine eindeutige und praktikable Regelung.
5. Erweiterte Fristen und weniger formale Dokumentationspflichten
Komplexe Nachweise, kurze Antwortfristen und Unsicherheiten im Prüfprozess sind echte Innovationsbremsen. Die deutliche Verlängerung der Fristen zur Nachreichung fehlender Unterlagen bzw. zur Beantwortung von Rückfragen (z. B. von 2 auf min. 4-6 Wochen), aber auch die Reduktion der formalen Anforderungen an Nachweise (z.B. Abschaffung redundanter Dokumentationspflichten nach dem „Once-Only-Prinzip“) würden Fehlerquellen spürbar reduzieren und zu weniger Streitfällen hinsichtlich anstehender Betriebsprüfungen führen. Zusätzlich resultiert die Konsolidierung der bestehenden Fördermaßnahmen in einer verbesserten Zugänglichkeit. Die Unterschiede in der Förderwirkung zwischen den beiden Programmen benachteiligen aktuell vor allem KMU. Darüber hinaus sollte die Stellung des Grundlagenbescheides der BSFZ und die Bindewirkung dieses im Bezug auf den steuerlichen Antrag, insbesondere im Kontext der Anwendung des §175 AO, vom Gesetzgeber geklärt werden.
6. Notwendigkeit der politischen Klärung zur erweiterten Förderung
Es bedarf einer eindeutigen politischen Festlegung, welche Innovationen im Rahmen von Forschung und Entwicklung wirklich förderfähig sind (z. B. marktreife Produktentwicklungen, Digitalisierungs- und Softwareprojekte mit Mehrwert, Prozess- und Geschäftsmodellinnovationen, standortsichernde Investitionen). Dafür braucht es entweder eine Erweiterung oder eine gezielte Ablösung der engen Frascati-Kriterien, zugunsten einer mittelstandsorientierten und marktnahen Innovationsförderung.
7. Frühzeitige Auszahlung oder Zwischenfinanzierung ermöglichen
Die Erhöhung der förderfähigen Aufwendungen für Eigenleistungen und Tätigkeitsverfügungen von 70 € auf 100 € im Zuge des Investitionssofortprogramms ist ein wichtiger Schritt. Die derzeitige Auszahlungsdauer erfordert jedoch eine lange Vorfinanzierung, was den Nutzen der Maßnahme in Zukunft wieder schmälern wird. Eine quartalsweise Auszahlung der Forschungszulage durch die Finanzämter oder eine Zwischenfinanzierung durch die Hausbank mittels KfW-Bürgschaft würde die finanzielle Vorleistungspflicht deutlich verringern und die Liquidität verbessern, insbesondere für junge Unternehmen. So wird die Forschungszulage schneller wirksam und attraktiver nutzbar.
Haushaltswirkung und Sparpotenzial bei Bürokratieabbau
Die oben genannten Maßnahmen zur erweiterten Forschungszulage sind nicht nur im Sinne der Transformationsförderung notwendig, sondern rechnen sich auch. Durch die Zusammenführung von Doppelstrukturen, den Abbau struktureller Barrieren und effizientere Abläufe können so jährlich bis zu 118 Mio. Euro an Bürokratiekosten eingespart werden:
Aktuelle Haushaltsmittel:
- ZIM-Programm: rund 970 Millionen Euro jährlich
- Forschungszulage: aktuell 1,5 Milliarden Euro jährlich, mit geplanter Aufstockung ab 2026
Position | Aktuelle Kosten/Jahr | Potenzielle Einsparung |
Antragsprüfung/Projektbegleitung | ca. 80 Mio. Euro | ca. 60 % (~48 Mio. Euro) |
Unternehmensseitige Antragskosten | ca. 100 Mio. Euro | ca. 50 % (~50 Mio. Euro) |
Überwachung und Dokumentation | ca. 40 Mio. Euro | ca. 50 % (~20 Mio. Euro) |
Gesamteinsparung | – | ca. 118 Mio. Euro/Jahr |
Quelle: Eigene Schätzung basierend auf Erfahrungswerten der Projektträger sowie Daten aus vergleichbaren Förderprogrammen.
Die Integration des bisherigen ZIM-Budgets in die Forschungszulage ermöglicht somit eine haushaltsneutrale Lösung. Es werden keine zusätzlichen Mittel benötigt, sondern vorhandene Fördermittel effizienter gebündelt.
Was spricht für diesen Ansatz?
Die erweiterte Forschungszulage bietet eine klare, vereinfachte und wirtschaftlich effiziente Lösung, um Innovationspotenziale deutlich besser auszuschöpfen, den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und zugleich erhebliche bürokratische Einsparungen zu erzielen.
Eine klare und einheitliche Forschungsförderung schafft dringend benötigte Planungssicherheit, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Durch eine vereinfachte Antragstellung und eine umfassendere Förderfähigkeit werden Zugangsbarrieren gesenkt, sodass mehr Unternehmen zukünftig von der Forschungszulage profitieren können. Gleichzeitig lassen sich durch den Abbau bürokratischer Hürden erhebliche Kosten einsparen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dabei haushaltsneutral, da sie auf einer gezielten Umschichtung bestehender Fördermittel basieren. Entscheidend ist zudem die inhaltliche Ausrichtung: Indem die Förderung konsequent auf innovative, zukunftsorientierte Entwicklungsfelder wie Software, Digitalisierung und marktnahe Anwendungen fokussiert wird, leistet sie einen enormen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Produktivitätssteigerung am Standort Deutschland.
Fazit: Mut zur Reform für eine einheitliche Innovationsförderung
Deutschland braucht moderne Innovationsförderung. Das aktuelle System beruht auf Doppelstrukturen und bürokratischen Hürden. Diese Komplexität verhindert, dass Unternehmen ihr volles Innovationspotenzial ausschöpfen können.
Die Lösung liegt dabei nicht in weiteren Anpassungen der bestehenden Systeme, sondern in der vollständigen Integration des ZIM-Budgets in eine erweiterte Forschungszulage. Diese Vereinheitlichung des steuerbasierten Fördersystems beseitigt strukturelle Hemmnisse, senkt Bürokratiekosten, schafft Planungssicherheit für Unternehmen und stärkt gezielt jene Innovationsbereiche, die für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands entscheidend sind. Die deutsche Politik braucht jetzt den Mut zur Reform für die Schaffung eines zentralen Innovationsinstruments, dass Transformation ermöglicht und Innovationen wirksam fördert.
Unsere Experten begleiten Unternehmen bereits seit Einführung der Forschungszulage. Wir kennen die Herausforderungen aus der Praxis, setzen uns aktiv für eine bessere, wirkungsvollere Förderung ein und helfen Ihnen dabei, das volle Potenzial Ihrer Innovationsprojekte auszuschöpfen.
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Über Busuttil & Company
Als erste Fördermittelberatung in Deutschland, die sich auf die Forschungszulage spezialisiert hat, verfügt Busuttil & Company über umfassende Erfahrung in der steuerlichen Forschungsförderung. Mit der Forschungszulage können Unternehmen ihre F&E-Projekte mit bis zu 2,5 Mio. € pro Jahr sowie bis zu vier Jahre rückwirkend fördern. Für das Jahr 2026 sind weitere Verbesserungen der Forschungszulage vorgesehen.
Das dynamische Start-Up aus Hannover ist in der Lage, förderfähige Projekte zu identifizieren und Unternehmen zielsicher durch das komplexe Antragsverfahren zu führen. Die Erfolgsquote der eingereichten Anträge durch Busuttil & Company liegt dabei weit über dem Durchschnitt. Im Jahr 2025 wurde das Unternehmen bereits zum zweiten Mal als TOP CONSULTANT ausgezeichnet.