Pressemitteilung -
Wenn Mitgesellschafter zum Problem werden
IT-Unternehmen werden oft von mehreren Unternehmern gegründet. Oft ist es ein „genialer“ Informatiker“ und ein Kaufmann und/oder Vertriebler.
Bei Individualentwicklungshäusern sind es oft mehrere Freelancer die sich zusammenschließen.
Mit der Zeit können sich die Interessen und Lebenspläne der Protagonisten auseinanderentwickeln.
Die negative Entwicklung vollzieht sich meist schleichend, bis sie eines Tages zu einem offenen oder verdeckten Konflikt führen. Viele IT-Unternehmer sind mit dieser Situation überfordert. Dies äußert sich oft darin, dass Sie entweder sich geistig aus dem Unternehmen zurückziehen oder die Unternehmenskrise ignorieren, andere suchen fremden Rat.
Die Ursachen für den Konflikt können vielfältig sein z.B. unterschiedliche Auffassung in:
- bezüglich der Qualität der Leistung des Kollegen
- der Softwareentwicklungsstrategie
- in der Entwicklungsmethode (agil vs. Wasserfall)
- des Vertriebes
- in der Preispolitik
- in der Produktpolitik
- in der Unternehmensführung
- in der Höhe der anstehenden Investitionen
- in der erbrachten Arbeitsleistung (einer meint er arbeitet mehr als der/die Anderen)
- in der Unternehmensstrategie (Wachstumspolitik)
- in dem Thema Gewinnausschüttung/GF-Gehälter/Firmenfahrzeuge.
Soweit Anteilseigner nicht im Unternehmen arbeiten, treffen ggfls. die oben angeführten Punkte zu aber auch noch neue Aspekte, wie:
- Kommt das IT-Unternehmen in eine Investitionsphase stellt sich die Frage, warum sollen die nicht aktiven Gesellschafter durch einen zu erwartenden Mehrerlös beteiligt werden – schließlich arbeiten nur die „Anderen“;
- Zwischen den aktiven und passiven Gesellschaftern entsteht eine Kluft durch den aus ihrer Sicht ungerechtfertigt hohen Erfolgsanteil dieser;
- Kapitalerhöhungen werden von den nicht aktiven Gesellschafter verhindert, weil sie ihre Anteile nicht verwässern lassen wollen und nicht bereit sind mehr Kapital zur Verfügung zu stellen;
- u.v.m.
Diese Situation wird noch prekärer, wenn man bedenkt, dass das Gesetz die Kündigung eines Gesellschafters nicht vorsieht, es sei, der Gesellschaftsvertrag enthält eine ausdrückliche Regelung zur Kündigung, ansonsten kann ein Ausscheiden bloß im Wege eines Austritts aus wichtigem Grund erfolgen. Dieser wichtige Grund muss aber nachgewiesen werden.
Ein weiterer Konfliktherd entsteht dadurch, dass dem Gesellschafter eine Abfindung zusteht, unabhängig von der Art und Weise, wie er seine Gesellschafterstellung verloren hat.
Hierfür benötigen die Gesellschafter dann eine Unternehmensbewertung.
Diese Situationen sollten wenn möglich schon bei der Gründung des Unternehmens berücksichtigt werden. Ist dies nicht geschehen bietet es sich an diese nachträglich einzuführen, soweit dies akzeptiert wird. Derartige Situationen können auch durch den Tod eines der Gesellschafter plötzlich entstehen und dies wäre auch der Anlass heute eine Anpassung des Gesellschaftervertrages durchzuführen.
Ein weiterer Anlass zur Änderung des Gesellschaftervertrages kann auch dadurch gegeben sein, dass in diesem noch eine Abfindungsregelung mit dem nicht mehr zulässigen „Stuttgarter Verfahren“ festgelegt wurde.
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Dipl. Kfm. Andreas Barthel (Abschluss in Informatik),
Stationen im Bereich Konzern-Controlling, IT-Leitung, Leitung Produktentwicklung in einem Softwarehaus, fünf Jahre Geschäftsführer eines Softwarehauses für Steuerberaterlösungen. Erfolgreiche Fusion mit dem größten Wettbewerber. Seit 1996 ist er als Unternehmerberater tätig. Gründer der connexxa Services Europe Ltd., des IT-Unternehmertages und des IT-Unternehmerfrühstückes in Frankfurt, Karlsruhe, Wien.
Für was steht die connexxa ?
Unternehmens-zu- und -verkauf (M&A) Unternehmensbewertung & Beratung und Coaching für mittelständische IT-Unternehmen
Andreas Barthel ist vom Bundesfachverband der IT-Sachverständigen und –Gutachter e.V. zum Sachverständigen für die Fachbereiche:
nach erfolgreicher Schulung und Prüfung ernannt worden. BISG-Sachverständigen-register ID.: 10003222
Herr Barthel leitet die Fachgruppe M&A beim Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi)