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Barrierefrei. Menschen mit Behinderung in der Fußpflegepraxis

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Barrierefrei. Menschen mit Behinderung in der Fußpflegepraxis

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat beschlossen, dass nun auch podologische Behandlungen für Patienten mit sensomotorischer Neuropathie sowie Menschen mit Querschnittssyndrom erstattungsfähig sind. Die Behandlung von Menschen mit Behinderung erfordert vom Fußprofi aber nicht nur das professionelle, handwerkliche Know-how, sondern genauso eine erhöhte Aufmerksamkeit.
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