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Hygieneverordnung: Schon aus Eigennutz

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Hygieneverordnung: Schon aus Eigennutz

Validierte Hygienemaßnahmen gehören zum Pflichtprogramm der Fußpflegepraxis. Rechtlich gilt in diesem Bereich das Infektionsschutzgesetz, das durch die Hygieneverordnungen der Länder umgesetzt wird. Kompliziert ist dabei die unterschied liche Auslegung bis hinunter zu den kommunalen Behörden.
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