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Kein Einlass! Nanozink in der Kosmetik ohne bedenkliche Penetrationswirkung

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Kein Einlass! Nanozink in der Kosmetik ohne bedenkliche Penetrationswirkung

Seit dem 11. Juli 2013 stellen GEHWOL-Kunden im Verzeichnis der Inhaltsstoffe einiger Produkte eine Veränderung fest. Hinter der Wirkstoffbezeichnung „Zinc Oxide“ wird in Klammern das Wort „Nano“ aufgeführt. Damit folgte der Hersteller einer Vorgabe der EU-Kosmetikverordnung, nach der von der EU als Nanosubstanzen klassifizierte Inhaltsstoffe als solche explizit zu deklarieren sind.
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