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Praxisübergabe - was tun mit den Patientendaten?

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Praxisübergabe - was tun mit den Patientendaten?

Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Patientinnen und Patienten sowie Behandelnden ist das Patientengeheimnis. Damit sind auch Podologinnen und Podologen verpflichtet, Stillschweigen über sämtliche in der Praxis erfassten Gesundheitsdaten gegenüber Dritten zu wahren. Doch wie sieht es mit diesen Informationen aus, wenn ein Nachfolger/eine Nachfolgerin die Praxis übernimmt?
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