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Hochwasser und Starkregen können Keller überfluten. Welche Versicherungen dann wichtig sind, erklärt die Gothaer.
Hochwasser und Starkregen können Keller überfluten. Welche Versicherungen dann wichtig sind, erklärt die Gothaer.

Pressemitteilung -

Starkregen: Wer zahlt für den vollgelaufenen Keller?

  • Wohngebäude- und Hausratversicherungen allein nicht ausreichend
  • Umfassender Versicherungsschutz im Falle von Starkregen und Überschwemmungen nur mit zusätzlicher Elementardeckung
  • Fünf Tipps zum Vorgehen im Schadenfall

Köln, 4. Februar 2020 – Nach Sturmtief Lolita gab der Deutsche Wetterdienst Anfang der Woche die nächste Unwetterwarnung heraus: In Baden-Württemberg – vor allem im Allgäu und im Nordschwarzwald – soll es in den kommenden Tagen zu Hochwasser kommen. Die Ursache sind starke Niederschläge von bis zu 80 Liter pro Quadratmetern. Der Gothaer Experte Steffen Bolzmann informiert: Hausbesitzer, die Sorge vor den finanziellen Folgen eines überschwemmten Kellers haben, sollten ihre Versicherungspolicen prüfen. Denn nur mit dem Zusatz einer Elementarversicherung sind die Instandsetzungen nach Starkregen und Überschwemmungen auch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt.

Was viele Immobilienbesitzer nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, erklärt Steffen Bolzmann, Leiter Produktmanagement Sach- und Sondervereinbarungen bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. „Nur dann ist eine Übernahme der Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks durch die Versicherung möglich.“

Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt wiederum für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – diese ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert. Hagelschäden an Autos sind übrigens über die Kraftfahrzeug-Teilkaskoversicherung abgedeckt.


Wie sollten sich Versicherungsnehmer im Schadenfall verhalten?

  • Schaden sofort melden: Den Schaden so schnell wie möglich beim Versicherer melden. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann später nachgereicht werden.
  • Folgeschäden vermeiden: Versicherungsnehmer sollten alles Zumutbare tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten – zum Beispiel beschädigte Dachfenster mit einer Plane abdecken, Wasser abpumpen oder Einrichtungsgegenstände, sofern ohne Gefährdung möglich, aus dem Keller in Sicherheit bringen.
  • Dokumentieren: Versicherungsnehmer sollten Schäden in Fotos und Videos genau festhalten.
  • Rücksprache: Bevor Versicherungsnehmer eine Reparatur in Auftrag geben, sollten sie unbedingt Rücksprache mit ihrem Versicherer halten.
  • Archivieren: Quittungen, beispielsweise von Reparaturarbeiten, für die Steuererklärung aufheben.

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Der Gothaer Konzern gehört mit rund 4 Millionen Kundinnen und Kunden sowie Beitragseinnahmen von 4,9 Milliarden Euro zu den großen deutschen Versicherungskonzernen und ist einer der größten Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in Deutschland. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche und digitale Beratung und Unterstützung ihrer Kund*innen, auch über die eigentliche Versicherungsleistung hinaus. Als führender Partner für den Mittelstand ist es der Anspruch des Unternehmens, das starke Engagement rund um ihre Kund*innen spürbar werden zu lassen. Denn neben vielfältigen Schutzkonzepten unterstützt die Gothaer Unternehmen bei strategischen Zukunftsthemen wie der Mitarbeitendenbindung oder der Energiewende. Auch für Privatkund*innen bietet das Unternehmen – neben dem klassischen Versicherungsschutz und der Altersvorsorge – digitale Services sowie ausgeklügelte Gesundheitsdienstleistungen. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist die Gothaer nur ihren Kund*innen verpflichtet – nicht etwa Aktionär*innen. Durch diese Unabhängigkeit kann der Konzern langfristig und nachhaltig im Sinne der Kund*innen agieren.

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