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  • Für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse auf den 31.12.2022 bleibt nun Zeit bis zum 2. April 2024.

    Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022




    Quasi-Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022
    Das Bundesamt für Justiz verkündet in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz:
    Bis 02.04.2024 droht Unternehmen für noch nicht veröffentlichte Jahresabschlüsse 2022 kein Ordnungsgeldverfahren.
    Das Bundesamt für Justiz veröffentlichte in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz am