ADVISA Gesundheitsbrief I/2017
Unser ADVISA-Gesundheitsbrief enthält kompaktes Wissen und Neuigkeiten zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen speziell für Ärtzte, Apotheker und Heilberufler.
Unser ADVISA-Gesundheitsbrief enthält kompaktes Wissen und Neuigkeiten zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen speziell für Ärtzte, Apotheker und Heilberufler.
Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen können als haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sind berufliche Gründe ausschlaggebend, können die Ausgaben für den Umzug Werbungskosten sein.
Steuerberater Thomas Hannes spricht in COST & LOGIS über das Potential von Business-Lunch und Essens-Schecks.
+++ Kurzarbeitergeld bei saisonbedingtem Arbeitsausfall +++ Berufsgenossenschaften führen den digitalen Lohnnachweis ein +++ Steuerklassenwahl für 2017 prüfen +++ Besteuerung der Kindertagespflege +++
+++ Vorsteuervergütung aus Nicht-EU-Ländern +++ Zertifizierung der Kasse und Kassen-Nachschau +++ Der digitalen Steuererklärung gehört die Zukunft +++
+++ Tilgungsvermutung für Steuerschulden +++ Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz bis zur Änderung in Kraft +++ Vermietung und Verpachtung kann regelmäßige Tätigkeitsstätte sein +++
+++ Sind Scheidungskosten Prozesskosten? +++ Steuerbefreiung von Präventionskursen ohne Zertifizierung +++ Rentensteigerung: Immer mehr Rentner werden abgabepflichtig +++ geänderte Bankverbindung der Minijob-Zentrale +++ Bei Abschlagszahlungen auch weiterhin keine Gewinnrealisierung +++
+++ Antragsfrist Erlass der Grundsteuer +++ Internetauftritt kann künstlersozialabgabepflichtig sein +++ Arbeitsecke ist kein Arbeitszimmer +++
+++ Steuererklärungsfristen sind einzuhalten +++ Gewinne aus einer Solaranlage werden auf die Rente angerechnet +++ Krankheitskosten nicht unbegrenzt steuerlich abziehbar +++
+++ organisatorische Kassenunterlagen sind aufbewahrungspflichtig +++ Tierbetreuung kann haushaltnahe Dienstleistung sein +++ Pokerspielen kann gewerbliche Tätigkeit sein +++
+++ Anhebung des Grundfreibetrags rückwirkend zum 1. Januar 2015 +++ Ab 2016 Kindergeld nur mit der Steuer-Identifikationsnummer +++ Steuerklassenwahl für 2016 prüfen +++ Berufsausbildungsbeitrag für Solo-Unternehmer im Baugewerbe +++ Jahresabschluss bis Ende 2015 offenlegen +++
+++ Aktien: Stichtag 15. Dezember 2015 nicht vergessen +++ Beschäftigung von Minderjährigen +++ Blockheizkraftwerk kann Gebäudebestandteil sein +++