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E-Rechnung 2027 und 2028: Unser Newsletter informiert Sie über Pflichten und Übergangsregeln und zeigt die Umsetzung im Überblick

Newsletter: E-Rechnung 2027 und 2028

Pflichten, Übergangsregeln und Umsetzung im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 gelten umsatzsteuerlich nur noch Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format als E-Rechnungen. Inländische Unternehmer müssen E-Rechnungen seither empfangen können. Für die Ausstellung gelten noch Übergangsregeln. Im Jahr 2027 hängt die Verpflichtung regelmäßig vom Gesamtumsatz des Rechnungsausstellers im Jahr 2026 ab.
Ab dem 1. Januar 2028 müssen Rechnungen über Leistungen zwischen inländischen Unternehmern grundsätzlich als E-Rechnung ausgestellt werden.

Deshalb sollte jetzt geklärt werden, welche Abrechnungsfälle betroffen sind und ob die erforderlichen Abläufe funktionieren.

Unser Newsletter, den Sie auf Wunsch per Download abrufen können, soll Sie über die bestehenden Pflichten informieren und die Übergangsregelungen aufzeigen. Starten Sie rechtzeitig mit dem "Update Ihres Rechnungswesens". Bei der Umsetzung unterstützen wir Sie gern.

Viele Grüße, Ihr Team von

ETL Hannes & Kollegen, ETL ADHOGA Berlin, ETL ADVISA Berlin-Wilmersdorf

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