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Überbrückungshilfe für den Zeitraum September bis Dezember 2020
Überbrückungshilfe für den Zeitraum September bis Dezember 2020

News -

Überbrückungshilfe 2: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht neue FAQ und einen Leitfaden

FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“

Zweite Phase (Förderzeitraum September bis Dezember 2020)

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (Förderzeitraum September bis Dezember 2020). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

Zu den FAQs der ersten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ gelangen Sie hier: 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UB...

Leitfaden für Antragserfassende

Die Antragstellung auf Überbrückungshilfen erfolgt durch eine/-n von der/dem Antragsteller/-in beauftragte/-
n Steuerberater/-in, Wirtschaftsprüfer/-in, vereidigte/-n Buchprüfer/-in oder Rechtsanwalt/-anwältin.
Dieses Dokument ist ein Leitfaden zum Ausfüllen des Online-Antrages für Überbrückungshilfen für kleine
und mittelständische Unternehmen. Im Rahmen des Online-Antrages können teilweise landesspezifische
Zuschussprogramme ebenfalls abgebildet werden. Details zu den landesspezifischen Programmen finden
Sie auf der Homepage des jeweiligen Bundeslandes.
In einer zweiten Version des Leitfadens werden weitere Informationen zum Endbewilligungsprozess
berücksichtigt. Das Antragsportal finden Sie unter folgendem Link:


https://antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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Maurits Hannes, M.A.

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Pressekontakt Steuerberater Geschäftsführer 030-726150500
Dipl.-Fw. Thomas Hannes

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