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Überbrückungshilfe Teil 2 soll ab Oktober beantragt werden können.
Überbrückungshilfe Teil 2 soll ab Oktober beantragt werden können.

News -

Überbrückungshilfe Phase 2 für die Monate September bis Dezember 2020

Anträge für Phase 2 der Überbrückungshilfe

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft soll der Antrag ab der kommenden Woche möglich sein.

Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

Wir halten Sie informiert und werden die entsprechenden Antragsvoraussetzungen auf Wunsch prüfen und ggf. die Anträge für Sie stellen.

Aus den täglichen Arbeiten rund um die Überbrückungshilfe können wir berichten, dass es teilweise zu erheblichen technischen Störungen bei der Beantwortung von Rückfragen zu den Anträgen kommt. Eine große Anzahl von Anträgen wurde schnell und unkompliziert seitens der Behörden bearbeitet und bewilligt. Dafür kommt es bei einer kleinen Anzahl der Fälle zu erheblichen technischen Störungen, die die Bearbeitung dieser Fälle ins Stocken bringt.  Ein angekündigtes Update soll hier in der kommenden Woche Abhilfe schaffen. Hoffentlich.

Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.

Die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 9. Oktober trägt der Tatsache Rechnung, dass die Antragszahlen in den letzten Tagen sehr stark angestiegen sind und die technischen Systeme zum Teil stark beansprucht werden. Damit ein Antragsstau zum Fristende vermieden wird und jeder von Ihnen die Möglichkeit hat, seinen Antrag fristgerecht einzureichen, wurde der 9. Oktober als neuer Schlusstermin festgesetzt.

Anträge auf Überbrückungshilfe für die Phase 1, die nach dem 10.10.2020 gestellt werden, werden am 10. Oktober 2020 automatisch geschlossen und gelöscht.

Aktuelle Informationen zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe sind zeitnah auf der Infoseite zu finden: 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html

Bei Fragen zur Überbrückungshilfe stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Hannes & Kollegen, Advisa Berlin-Wilmersdorf, Adhoga Berlin Steuerberatungsgesllschaften GmbH

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