Pandemie 2020- COVID-19: Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten gibt in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten gibt in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben
IBB Rettungszuschuss „jetzt“ beantragen: Geduld in der Warteschlange ist angesagt.
Für die Corona-Zuschüsse hat die IBB eine elektronische Warteschlange eingerichtet. Diese besitzt sogar eine Erinnerungsfunktion per E-Mail. Stellen Sie sich zeitig an, bevor die Schlange zu lang wird. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Hinweis: in anderen Bundesländern waren die Se
Wir gratulieren Herrn Kai-Friso Schmidt zur Bestellung als Steuerberater gemäß § 41 des Steuerberatungsgesetzes.
Maurits Hannes (M. A. Taxation) ist am 19.3.2020 zum Steuerberater bestellt worden.
Liquiditätssicherung bei akutem Finanzierungsbedarf
Liquiditätsengpässe wegen Coronavirus Unterstützung für Berliner Unternehmen - Anträge ab 19.03.2020 möglich
Vimcar ist ein weit verbreitetes und vielfach erprobtes Produkt auf dem Markt der elektronischen Fahrtenbücher. Erfahrungen aus bisherigen Betriebsprüfungen zeigen, dass die automatisch aufgezeichneten Daten nicht angezweifelt werden und dass deshalb das Fahrtenbuch bei ordnungsgemäßer Führung nicht verworfen werden kann.
Zertifikat ISO 9001:2015 und DStV-Qualitätssiegel auch 2018 erteilt für
-Hannes & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
-ADVISA Berlin-Wilmersdorf Steuerberatungsgesellschaft mbH
-ETL ADHOGA Berlin Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wir leben Qualität. Unser Qualitätsmanagement ist DQS-geprüft. Wir sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert und lassen uns regelmäßig durch die DQS prüfen
Für selbständig nutzbare geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, gelten neue Regelungen für die Aufzeichnungspflichten und Abschreibungen. Im „Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz" und im „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“
Unser ADVISA-Gesundheitsbrief enthält kompaktes Wissen und Neuigkeiten zu steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen speziell für Ärtzte, Apotheker und Heilberufler.
Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen können als haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sind berufliche Gründe ausschlaggebend, können die Ausgaben für den Umzug Werbungskosten sein.
Steuerberater Thomas Hannes spricht in COST & LOGIS über das Potential von Business-Lunch und Essens-Schecks.