Direkt zum Inhalt springen

Pressemitteilung

c’t-Magazin: Abofallen im Netz erkennen

Streaming-Verträge: Rechte kennen

Hannover, 6. Juli 2026 – Aktuelle Filme für 2,99 Euro statt 12,99 Euro: Solche Angebote in sozialen Medien locken mit Schnäppchenpreisen. Wer seine E-Mail-Adresse eingibt, erlebt oft eine böse Überraschung – plötzlich flattern Rechnungen für Abos ins Haus, die niemand bestellt hat. Europas führendes IT- und Technikmagazin c’t erklärt in seinem Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“, wann Online-Verträge wirksam sind und wie sich Betroffene wehren.

Die gute Nachricht: Nur weil eine Rechnung kommt, muss noch lange kein gültiger Vertrag bestehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt, dass Kunden klar erkennen können, mit wem sie einen Vertrag eingehen, welche Leistung sie erhalten und was das kostet. Für Online-Käufe gilt zudem die Button-Lösung: Der Bestellbutton muss eindeutig beschriftet sein – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. „Ein Hinweis am Rand in kleiner Schrift genügt nicht“, stellt ct-Redakteurin Ulrike Kuhlmann klar. Steht auf dem Button nur „Anmeldung“ oder „Weiter“, kommt kein gültiger Vertrag zustande.

Warnsignale für unseriöse Anbieter sind extrem niedrige Preise, ein fehlendes Impressum, lückenhafte Kontaktangaben oder die fehlende Datenschutzerklärung. Weil Filmrechte teuer sind, können seriöse Streamingdienste aktuelle Titel nicht zu Schleuderpreisen anbieten. Sitzt die Firma außerhalb der EU, wird es zudem schwierig, eigene Ansprüche durchzusetzen.

Trudelt trotzdem eine Zahlungsaufforderung ein, heißt es: Ruhe bewahren und Beweise sichern. Sofort Screenshots von der Website und besonders vom Bestellbutton anfertigen – unseriöse Anbieter ändern ihre Seiten gerne nachträglich. Vor Gericht muss der Anbieter nachweisen, dass ein Vertrag zustande kam.

Innerhalb von 14 Tagen lassen sich Online-Verträge ohne Begründung widerrufen. Fehlt die Widerrufsbelehrung, verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Wer überzeugt ist, nie einen Vertrag geschlossen zu haben, sollte dem Anbieter schriftlich mitteilen, dass kein Bewusstsein über einen Vertragsschluss bestand, den Vertrag anfechten und vorsorglich kündigen.

Bereits abgebuchtes Geld lässt sich per Lastschrift zurückbuchen. Weitere Zahlungen können Betroffene verweigern, wenn sie sicher sind, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Besonders dreiste Fälle sollten der Verbraucherzentrale gemeldet werden – so können andere vor den gleichen Maschen gewarnt werden.

Links

Themen

Kategorien


Alle Episoden finden Interessierte bei allen großen Podcast‒Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music oder unter www.heise.de/podcasts.

Die heise‒Podcasts erzielen pro Monat mehr als 3,3 Millionen Abrufe. Die Themen umfassen KI, Datenschutz oder Cybersicherheit.

Mit rund 1,8 Millionen monatlichen Downloads erfreut sich der werktägliche News-Podcast „kurz informiert“ großer Beliebtheit. Das „KI-Update“ von heise wurde im Mai 2024 bei den B2B Media Days mit der Auszeichnung „Fachmedium des Jahres 2024“ in der Kategorie „Bester Podcast“ geehrt. Für den heise-Podcast „Bits & Böses“ wurde Isabel Grünewald 2025 mit dem Niedersächsischen Medienpreis in der Kategorie Online ausgezeichnet.

Folgen Sie unserem Newsroom und nutzen Sie unsere Presse-Newsletter: Damit informieren wir Sie über Neuigkeiten aus dem Medienhaus heise und neueste Inhalte aus unseren Print- und Digitalangeboten – melden Sie sich direkt an!

Kontakt

  • Titelbild c’t-Podcast Vorsicht Kunde
    c’t-Podcast Vorsicht Kunde
    Lizenz:
    Nutzung in Medien
    Dateiformat:
    .jpg
    Copyright:
    heise
    Dateigröße:
    1600 x 899, 193 KB
    Download
  • Vorsicht-Kunde-Streaming.png
    Lizenz:
    Nutzung in Medien
    Dateiformat:
    .png
    Dateigröße:
    1920 x 1080, 3,57 MB
    Download