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Pressemitteilung

c’t Magazin: Autonome Shopping-Agenten

KI-Einkauf birgt erhebliche Risiken

Hannover, 15. Mai 2026 – Künstliche Intelligenz auf Basis künstlicher Intelligenz sollen Verbrauchern künftig das Onlineshopping abnehmen. Doch wer haftet, wenn die KI das falsche Produkt bestellt oder auf betrügerische Shops hereinfällt? Die Technologie ist anfällig für Manipulation, rechtlich ungeklärt und datenschutzrechtlich problematisch, warnt Europas größtes IT- und Technikmagazin ct in Ausgabe 11/2026.

Beim sogenannten Agentic Commerce sollen KI-Agenten nach Nutzervorgaben eigenständig Produkte recherchieren, Angebote vergleichen und Käufe abschließen. Die Vision: Nutzer geben ihre Wünsche ein, die KI erledigt den Rest. Doch die Realität sieht anders aus. „Agentic Commerce verändert das Risikomodell, da KI-Systeme nicht mehr nur Texte generieren, sondern selbst aktiv werden”, erklärt Darrel Virtusio, Forscher bei Acronis gegenüber c’t.

Besonders problematisch sind die weitreichenden Berechtigungen, die Agenten benötigen. Um arbeiten zu können, brauchen sie Zugriff auf E-Mails, Zahlungssysteme, Kalender oder Cloudlaufwerke. „Sind diese Berechtigungen zu weit gefasst, kann ein kompromittierter Agent echte Handlungen wie Einkäufe in großem Umfang ausführen”, warnt c’t-Redakteur Markus Montz. Kriminelle können Webseiten manipulieren und versteckte Anweisungen einbauen, die der Agent als legitime Befehle interpretiert. So könnten Fake-Shops dem Agenten Schnäppchen vorgaukeln – der Agent kauft, der Nutzer zahlt, die Ware kommt nie an.

Datenschutzrechtlich bewegt sich die Technologie auf dünnem Eis. Um sinnvoll zu arbeiten, benötigen Agenten umfangreiche Informationen über Präferenzen, Kontext und Kaufhistorie. „DSGVO-Prinzipien wie Datensparsamkeit, Transparenz und Zweckbindung lassen sich mit dem Agieren der Agenten nur schwer vereinbaren”, schreibt c’t. Händler könnten aus den Daten psychologische Nutzerprofile erstellen und diese zur Preisdiskriminierung nutzen.

Auch rechtlich ist vieles ungeklärt. Unklar ist beispielsweise, wer zahlt, wenn der Agent das falsche Produkt bestellt – der Nutzer, der KI-Betreiber oder der Händler.

Eine Umfrage von Adyen und Riverty vom Dezember 2025 zeigt die Zurückhaltung der Verbraucher: Zwar ist ein Drittel der Befragten neugierig auf autonome Einkaufsagenten, doch Skepsis überwiegt mit 46 Prozent. 93 Prozent wollen Kaufentscheidungen jederzeit einsehen oder stoppen können, nur ein Viertel würde der KI mehr als 100 Euro monatlich anvertrauen.

c’t-Experte Montz rät: „Verbraucher sollten bei KI-Shopping-Assistenten kritisch bleiben und Käufe stets manuell bestätigen. Und niemals Vollzugriff auf Bankkonten gewähren und Ausgabenlimits festlegen.“

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