Pressemitteilung -
c’t-Podcast: Flugausfall zur Ferienzeit
Fluggastrechte richtig durchsetzen
Hannover, 1. April 2026 – Verspätungen, Annullierungen, verlorenes Gepäck: Wer seine Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften durchsetzen will, sollte systematisch vorgehen und wichtige Fristen kennen. Europas führendes IT- und Technikmagazin c’t erklärt in seinem Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“, wie Betroffene ihre Rechte geltend machen.
„Betroffene sollten Verspätungen, Annullierungen, technische Probleme oder Gepäckschäden möglichst genau durch Fotos und Screenshots von Hinweisen der Airline festhalten“, rät c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann in der neuesten Podcast-Folge. Die Nachweise helfen später, eigene Ansprüche zu untermauern.
Passagiere sollten schriftlich per E-Mail oder Kontaktformular darlegen, was vorgefallen ist und welchen Anspruch sie geltend machen. Dem Schreiben sind alle relevanten Belege beizufügen, darunter Buchungsbestätigung, Screenshots oder Fotos. Wer Geld zurückhaben möchte, sollte die Airline ausdrücklich zur Erstattung auffordern und eine angemessene Frist setzen – üblich sind zwei bis vier Wochen. Wichtig zu wissen: Bei Streiks des eigenen Personals können Airlines sich auf außergewöhnliche Umstände berufen und müssen keine Entschädigung zahlen.
Reagiert die Fluggesellschaft nicht wie erhofft, können Betroffene privater Flüge nach zwei Monaten eine Schlichtungsstelle anrufen. Airlines müssen auf ihrer Webseite, etwa im Impressum, angeben, welcher Schlichtungsstelle sie angehören. Bei vielen ist dies die Verbraucherschlichtungsstelle Reise & Verkehr, andernfalls die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz. Die Airline hat bis zu sechs Wochen Zeit, sich zu äußern. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, die Kosten trägt die Airline.
Fluggesellschaften dürfen eine Schlichtungsempfehlung jedoch jederzeit ablehnen. „Beim Schlichtungsverfahren ergeht kein vollstreckbares Urteil, das ist ein freiwilliges Verfahren“, erklärt Co-Host Urs Mansmann. Betroffene erhalten dann eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, die eine erste neutrale rechtliche Einschätzung gibt und die Position in einem anschließenden Gerichtsverfahren stärkt.
Wer den Klageweg erwägt, kann bei Streitfällen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch Fluggastrechteportale nutzen. Die spezialisierten Kanzleien arbeiten auf Provisionsbasis und übernehmen das Klagerisiko: Im Erfolgsfall behalten sie eine Pauschale ein, beim Misserfolg entstehen keine Kosten.
Für Ansprüche gegenüber Fluggesellschaften gilt die reguläre dreijährige Verjährungsfrist nach BGB. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ein eröffnetes Schlichtungsverfahren stoppt den Ablauf. c’t empfiehlt, nicht unnötig zu warten: Wer früher aktiv wird, gerät nicht in Zeitnot und reduziert das Risiko einer zwischenzeitlichen Insolvenz der Airline.
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